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Ein Beweisverwertungsverbot für Messergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung mit Traffipax Traffistar S 330 liegt nicht vor, wenn das 'Vorhängeschloss'-Symbol zur Prüfung der Datenintegrität bei Übermittlung der Daten an den Auswerteterminal ursprünglich vorhanden ist und erst bei der Bearbeitung der Bilder verschwindet. Die Messanlage wird insoweit den Anforderungen der Bauartzulassung entsprechend verwendet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |