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Der objektiv erforderliche, betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Unfallersatztarif für Mietwagenkosten berechnet sich anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels (gewichtetes Mittel des "Normaltarifs"). Auf diesen Normaltarif ist ein pauschaler Zuschlag von 25% für die dem Unfallersatzgeschäft immanenten besonderen Risiken vorzunehmen. Ersatz für erforderliche Nebenleistungen kann ebenfalls nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel verlangt werden, wobei ein Gesamtvergleich der Kostenpositionen maßgeblich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |