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Zur Beihilfe zum Betrug bei einem Pkw-Steuersparmodell, wenn der Angeklagte Kenntnis davon hatte, dass die Finanzierung und Versicherung der Fahrzeuge auf Basis einer privaten Nutzung erfolgte, obwohl eine gewerbliche Vermietung beabsichtigt und durch die AGB der Banken und Versicherer verboten war, und er diese Umstände zur Sicherung des Pkw-Verkaufs nicht offenbarte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |