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Das Abstellen eines Motorrades auf einem Gehweg führt zu einer konkreten Funktionsbeeinträchtigung des Gehweges, wenn nicht nur Fußgänger, sondern auch Rollstühle und Kinderwagen die Stelle nicht mehr passieren können. Die Kostenpflicht für eine eingeleitete Abschleppmaßnahme (Leerfahrt) entsteht, wenn der Abschleppauftrag erteilt wurde und das Abschleppfahrzeug bereits unterwegs war, auch wenn der Fahrzeughalter das Fahrzeug selbst entfernt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |