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Die Aberkennung des Rechts, von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, ist voraussichtlich rechtmäßig, wenn weiterhin erhebliche Bedenken gegen die Kraftfahreignung bestehen und der Fall Merkmale des sogenannten Führerscheintourismus aufweist. Ein Verstoß gegen die Richtlinie 91/439/EWG ist in solchen Fällen nicht ersichtlich, da die nationalen Vorschriften über den Entzug der Fahrerlaubnis angewendet werden dürfen und ein missbräuchliches Berufen auf europarechtliche Freiheitsverbürgungen versagt ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |