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Bei der fiktiven Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen; er muss sich nicht auf eine freie Werkstatt verweisen lassen. Auch ein nur denkbarer Nachlass auf Ersatzteile ist dem Geschädigten bei fiktiver Abrechnung nicht anzurechnen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |