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Ein Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld kann nach einem Verkehrsunfall auch dann bestehen, wenn sich der Gesundheitszustand des Geschädigten nachträglich verschlechtert und zusätzliche Erkrankungen auftreten, deren Entwicklung zum Zeitpunkt früherer Entscheidungen und Feststellungsurteile nicht absehbar war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |