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Ein Speditionsunternehmer und ein Werkstattleiter wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem ein LKW mit dramatisch defekten Bremsen weiter im Straßenverkehr eingesetzt wurde. Der Werkstattleiter unterließ eine weitere Untersuchung der Bremsen, obwohl er die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs erkannte. Der Speditionsunternehmer ordnete trotz Kenntnis der gravierenden Mängel den weiteren Einsatz des Fahrzeugs an, ohne eine genauere Überprüfung zu veranlassen oder umzudisponieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |