Das Verkehrslexikon

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Delegation von Halterpflichten




Gliederung:


   Einleitung

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Allgemeines




Einleitung:


Zur Einhaltung verkehrsrechtlicher Normen durch den Fahrzeughalter hat das OLG Hamm (Beschluss vom 29.05.2013 - III-3 RBs 336/12) festgestellt:

   Das Amtsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass auch der Fahrzeughalter Täter einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 49 Abs. 1 Nr. 25, 30 Abs. 3 Satz 1 StVO sein kann (vgl. BayObLG, VRS 70, 471). Dies bedeutet aber nicht, dass der Fahrzeughalter stets persönlich für einen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot verantwortlich ist. Vielmehr gelten auch insoweit die von der Rechtsprechung in Bezug auf den Halter entwickelten Grundsätze (BayObLG, a.a.O.). Danach kann der Inhaber eines Betriebes seine Halterpflichten einer anderen Person nicht nur dergestalt übertragen, dass diese sie in eigener Verantwortung zu erfüllen hat; er kann sich auch bei der Erfüllung seiner Pflichten anderer als Hilfspersonen bedienen (BayObLG, a.a.O.). Entsprechend der Größe seines Betriebes hat er die organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die ein Höchstmaß an Sicherheit gegen einen vorschriftswidrigen Einsatz seiner Fahrzeuge gewährleisten (BayObLG, a.a.O. m.w.N.). Damit bleibt er zwar Normadressat; seine Verantwortlichkeit wird aber inhaltlich dahin abgeändert, dass er nur für die Auswahl geeigneter Hilfspersonen und für deren Überwachung einzustehen hat (BayObLG, a.a.O.). Art und Umfang der Überwachungspflicht hängen von den Umständen des Einzelfalles ab, insbesondere von der Größe und der Organisation des Betriebes sowie der Zuverlässigkeit und der Fachkunde der beauftragten Aufsichts- und Hilfspersonen sowie der Fahrzeugführer (BayObLG, a.a.O.)."

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Stichwörter zum Thema Fuhrpark

Fahrzeughalter

Die Halterhaftung

Delegation von Halterpflichten

Die Kfz-Versicherung

Fahrtenbuchauflage

Fahrtenbuchauflage und Fahrzeughalter-Eigenschaft

Leasing-Fahrzeuge - Fahrzeughalter

Halterauskunft - Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten an Dritte

Kennzeichenanzeige

Kostenbescheid nach § 25 a StVG

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Allgemeines:


KG Berlin v 26.01.1998:
In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt und bedarf keiner erneuten Entscheidung durch den Senat, in welcher Weise der Inhaber eines Betriebes die ihm nach § 29 Abs. 1 StVZO als Halter eines Kraftfahrzeuges obliegenden Pflichten nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 OWiG auf eine andere Person übertragen kann. Die schriftliche Verpflichtung eines von ihm sorgfältig ausgewählten und mit den notwendigen Weisungen versehenen Beauftragten reicht hierzu grundsätzlich nicht aus. Vielmehr hat er durch gelegentliche - auch überraschende - Stichproben sicherzustellen, dass die übertragenen Aufgaben auch erfüllt werden.

KG Berlin v. 05.10.2001:
Nach § 31 Abs. 2 StVZO ist der Halter verpflichtet zu verhindern, dass seine Fahrzeuge überladen oder unzureichend gesichert in Verkehr kommen. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist diesbezüglich anerkannt, dass von einem Fuhrunternehmer, der in der Regel mehrere Fahrzeuge unterhält, nicht verlangt werden kann, dass er unausgesetzt und lückenlos jeden einzelnen Transport auf seine Ordnungsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft, denn das würde eine unzumutbare Überspannung der Sorgfaltspflichten bedeuten. Vielmehr kann er die ihm obliegenden Pflichten geeignetem und geschultem Personal übertragen. Das setzt aber voraus, dass er bei der Auswahl der Beauftragten die erforderliche Sorgfalt anwendet, sie mit den notwendigen Weisungen versieht und sich durch gelegentliche - auch überraschende- Stichproben davon überzeugt, dass die Weisungen auch beachtet werden.

OLG Hamm v. 29.05.2013:
Entsprechend der Größe seines Betriebes hat der Fahrzeughalter die organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die ein Höchstmaß an Sicherheit gegen einen vorschriftswidrigen Einsatz seiner Fahrzeuge gewährleisten. Damit bleibt er zwar Normadressat; seine Verantwortlichkeit wird aber inhaltlich dahin abgeändert, dass er nur für die Auswahl geeigneter Hilfspersonen und für deren Überwachung einzustehen hat. Ob einem Halter, gemessen an diesen Grundsätzen, ein fahrlässiges Zulassen des Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot zur Last gelegt werden kann, muss der Tatrichter im einzelnen feststellen.

OLG Bamberg v. 12.06.2013:
An die Erfüllung der nach § 31 Abs. 2 StVZO dem Halter obliegenden Aufsichts- und Überwachungspflichten für die Einhaltung der aus den §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 23 Abs. 1 Satz 1 StVO resultierenden Ladungssicherungsvorschriften sind strenge Anforderungen zu stellen. Ihre Erfüllung setzt auch bei einer wirksamen Delegation auf qualifiziertes Personal (hier: Disponent) zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung mit Blick auf die besonderen Gefahren, die von entsprechenden Verstößen gegen die Ladungssicherheit für den öffentlichen Straßenverkehr ausgehen, nicht nur voraus, dass der insoweit Verantwortliche bei der Auswahl und Schulung der Fahrzeugführer die erforderliche Sorgfalt walten lässt und diese mit den notwendigen (Unter-)Weisungen versieht. Erforderlich ist vielmehr auch, dass die Beachtung der Weisungen durch gelegentliche - auch unerwartete - Kontrollen überprüft wird, weil nur so eine wirksame, nicht lediglich auf zufällig entdeckte Verstöße beschränkte, planmäßige Überwachung gewährleistet ist, welche auch präventiv wirkt.

OLG Naumburg v. 28.03.2014:
Wird bei der Einstellung eines Fahrers für Transporte von Waren nicht unerheblichen Wertes auf die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verzichtet, wird die im Verkehr erforderliche Sorgfalt grob fahrlässig verletzt (Obliegenheitsverletzung gem. § 9 AVB).

OLG Köln v. 12.12.2024:
Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einheitlicher Rechtsprechung bei Organisationsverschulden des Geschäftsführers eines Logistikunternehmens

BayObLG v. 07.11.2022:
Zur wirksamen Delegation von Halterpflichten bei der Führerscheinkontrolle; keine gesteigerte Prüfungspflicht bei EU-Führerscheinen.

OLG Hamm v. 22.04.2021:
Zur Sorgfaltspflicht des Halters bei nicht fristgerechter Rückgabe roter Kennzeichen und deren Nutzung durch Mitarbeiter

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 23.02.2021:
Adressierung von Anhörung und Fahrtenbuchanordnung an eine GbR als Halterin; Organisationspflichten

OLG Düsseldorf v. 08.01.2020:
Fahrzeughalter/Disponent als Normadressat des Sonntagsfahrverbots; Vorsatz bei Beteiligung und Verbotsirrtum

Amtsgericht Höxter v. 22.07.2024:
Fahrlässige Tötung bei Rückwärtsfahrt eines Müllentsorgungsfahrzeugs mit manipulierter Rückfahrsperre

BayObLG v. 06.03.2024:
Zur Halterverantwortung und dem Nachweis des Vorsatzes bei Überladung und Mängeln am Fahrzeuggespann

Amtsgericht Köln v. 04.04.2019:
Zur Verantwortlichkeit des Verkehrsleiter bei fahrlässigem Verstoß gegen GüKG und Kabotagevorschriften sowie fehlendem Versicherungsnachweis

Amtsgericht Köln v. 14.02.2019:
Aufsichtspflichtverletzung des Geschäftsführers/Verkehrsleiters bei wiederholten Mautverstößen des Unternehmens

Amtsgericht Köln v. 21.12.2018:
Verstoß gegen Fahrpersonalvorschriften: Verspäteter Datendownload und fehlende Unternehmenskarte; Haftung des Unternehmens

OLG Hamm v. 16.08.2016:
Zur Fahrlässigkeit des Halters beim Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch Familienangehörige

OLG Köln v. 21.06.2016:
Zur Auslegung des Begriffs 'Kabotagebeförderung' und der Anzahl der Beförderungen bei mehreren Ladungen

OLG Hamm v. 19.03.2024:
Zur Notwendigkeit ausreichender Feststellungen zur Unternehmereigenschaft nach dem Fahrpersonalgesetz und zur Bußgeldbemessung

BayObLG v. 08.11.2024:
Mitteilungspflicht an das Fahreignungsregister bei Anordnen oder Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

OLG Düsseldorf v. 27.06.2022:
Zur Fahrlässigkeit bei Überladung eines Sattelzugs und der Pflicht zur Achslastprüfung bei nahezu erreichtem Gesamtgewicht

Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.09.2019:
Fahrtenbuchauflage bei mangelnder Mitwirkung einer juristischen Person als Fahrzeughalterin

Amtsgericht Köln v. 18.01.2019:
Kontrollpflicht des Auftraggebers bei Subunternehmern und unzulässige Lizenzverwendung nach § 7c GüKG

Verwaltungsgericht Ansbach v. 06.05.2026:
Unzuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmers: Verstöße gegen PBefG und verweigerte Mitwirkung bei Betriebsprüfung

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.05.2016:
Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge: Erhöhte Mitwirkungsobliegenheit des Halters bei fehlender Fahreridentifikation

OLG Hamm v. 21.01.2025:
Zur Darlegungs- und Beweislast bei Verkehrssicherungspflichtverletzung und der Zumutbarkeit von Überprüfungspflichten

OLG Köln v. 01.09.2016:
Abgrenzung der Mithaltereigenschaft eines Ehegatten bei einem Motorrad im ehelichen Haushalt; Familienprivileg im Straßenverkehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 09.07.2020:
Zur Inanspruchnahme des ehemaligen Geschäftsführers einer liquidierten GmbH bei fehlendem Versicherungsschutz für Fahrzeuge

Oberverwaltungsgericht NRW v. 07.04.2020:
Ablehnung eines Förderantrags für schwere Nutzfahrzeuge mangels Nachweises von Eigentum oder Haltereigenschaft

Amtsgericht Köln v. 14.08.2015:
Zur fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflichten eines Geschäftsführers bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten

Amtsgericht Bocholt v. 02.10.2015:
Verantwortlichkeit des Verleihers einer defekten Gefahrenquelle bei fahrlässiger Tötung und Körperverletzung

Amtsgericht Lüdinghausen v. 13.10.2014:
Haftung der Fuhrparkverantwortlichen bei eigenmächtiger Anbringung verdunkelnder Folien durch den Fahrer

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.11.2013:
Zur Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeugen: Keine Zweiwochenfrist für Halterbenachrichtigung; Anforderungen an Ermittlungen

OLG Hamm v. 29.05.2013:
Zu den Anforderungen an die Verurteilung des Fahrzeughalters wegen eines täterschaftlichen Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot.

OLG Hamm v. 28.01.2013:
Zum Umfang der Pflichten des Beförderers/Halters bei der Bereitstellung von Ladungssicherungsmitteln für Gefahrgut

OLG Köln v. 18.06.2013:
Zum Begriff des 'Gestattens des Gebrauchs' eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz und zur Nötigung bei Unfallflucht

OLG Hamm v. 09.12.2008:
Zur Haftung des Geschäftsherrn bei Unfall durch übermüdeten LKW-Fahrer wegen Verletzung von Lenk- und Ruhezeiten

OLG Hamm v. 01.04.2008:
Umfang der Pflichten von Halter und Beförderer bei der Ladungssicherung von Gefahrgut

OLG Köln v. 20.09.2007:
Zur Eigenverantwortlichkeit des Kraftfahrers bei der Mautentrichtung trotz Zusage des Arbeitgebers zur Einbuchung

OLG Düsseldorf v. 12.12.2006:
Zur Verantwortlichkeit eines Fuhrparkleiters für die Einhaltung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten

OLG Düsseldorf v. 12.12.2006:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

OLG Hamm v. 14.02.2008:
Zur Verantwortlichkeit des Beförderers für fehlende Gefahrgutpapiere und die Abgrenzung der Pflicht zur Fahrerausbildung nach GGVSE

Amtsgericht Blomberg v. 08.05.2007:
Fahrlässige Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Keine Strafbarkeit ohne konkrete Verdachtsmomente bei Mofa-Umbau

OLG Düsseldorf v. 07.01.2008:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

OLG Düsseldorf v. 21.12.2007:
NEEDS_REVIEW: Titelzeile fehlt

Landgericht Detmold v. 21.06.2007:
Zur Verantwortlichkeit von Speditionsleitung und Werkstattleiter bei fahrlässiger Tötung durch LKW mit mangelhaften Bremsen

OLG Hamm v. 14.08.2007:
Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Probefahrten zur Kenntnisstand-Einschätzung in Fahrschulen

OLG Hamm v. 24.08.2005:
Halterpflichten bei wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Familienangehörige; Fahrlässigkeit trotz ungeklärter Schlüsselbeschaffung

OLG Celle v. 03.02.2009:
Bremsanlage

OLG Celle v. 23.03.2000:
Repräsentantenstellung

OLG Oldenburg v. 08.10.2024:
Überladung

Amtsgericht Kassel v. 23.01.2012:
Überladung

KG v. 16.01.2013:
Halterhaftung

Verwaltungsgericht Hannover v. 09.02.2017:
Profiltiefe (Reifen)

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