|
Die schlagwortartige Bezeichnung "Euro 3-Fahrzeug" in einer Beschaffenheitsvereinbarung beim Autokauf bezieht sich auf die Einhaltung der in der Richtlinie 98/69/EG festgelegten Werte für den Schadstoffausstoß. Ein Fahrzeug, das diese tatsächlichen Emissionswerte erfüllt, ist nicht mangelhaft, auch wenn es steuerlich als "Euro 2-Fahrzeug" eingestuft wird und die steuerliche Eingruppierung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer sich über die tatsächlichen Abgaswerte keine weiteren Vorstellungen gemacht hat und es ihm lediglich auf die Einstufung als "Euro 3-Fahrzeug" ankam. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |