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Der Kaskoversicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige vorsätzlich falsche Angaben zur Laufleistung des Fahrzeugs und zu reparierten Vorschäden macht. Solche Falschangaben sind generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und begründen ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |