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Ein Inkassounternehmen ist befugt, Forderungen auf Ersatz von Mietwagenkosten, die es zur Einziehung erworben hat, unter Einschaltung eines Rechtsanwalts gerichtlich geltend zu machen. Die Bezugnahme auf eine Preisliste bzw. ein Preistableau begründet eine wirksame Preisvereinbarung. Der Geschädigte kann als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz der objektiv erforderlichen Mietwagenkosten verlangen, wobei die Beweislast für die Erforderlichkeit der geltend gemachten Kosten, auch im Hinblick auf einen Unfallersatztarif, der gegenüber einem Normaltarif gerechtfertigt sein kann, dem Geschädigten obliegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |