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Das OLG Hamm hat die Berufung der Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld zurückgewiesen. Die Beklagten hatten in der Berufung eine Reduzierung der Haftung um 1/3 unter anderem wegen eines angeblichen unfallursächlichen Mitverschuldens des Zugführers, der Betriebsgefahr des Triebzuges und der Grundsätze des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs gefordert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |