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Ein Schmerzensgeld von 300.000 € (bei 100%iger Haftung) ist bei schwersten Verbrennungen (72-73% der Hautoberfläche), unzähligen Operationen, chronischen Schmerzen, Entstellungen, depressiven Phasen und weiteren unfallbedingten Komplikationen (wie Zyklusanomalien und Mehrlingsgeburt nach künstlicher Befruchtung) gerechtfertigt. Zum materiellen Schaden gehören auch unfallbedingte Mehraufwendungen für den Erwerb und Umbau eines Eigenheims, die aufgrund der Unfallfolgen erforderlich wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |