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Die gegenüber den Straßenbenutzern bestehende Verkehrssicherungspflicht für Bundesautobahnen umfasst auch das Mähen von zum Straßenkörper gehörenden Grünstreifen. Die Gefahr, dass es hierbei durch das Wegschleudern von Steinen oder anderen Gegenständen zu einer Verletzung von Straßenbenutzern kommen kann, ist nicht ganz abwegig und im Rahmen des - wirtschaftlich - zumutbaren weitgehend zu vermeiden. Schäden an einem KFZ durch bei Mäharbeiten hochgeschleuderte Steine stellen für einen Kraftfahrer ein allgemeines Risiko dar, das dieser selbst zu tragen hat, jedenfalls dann, wenn der Verkehrssicherungspflichtige sämtliche zumutbaren Sicherungsvorkehrungen getroffen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |