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Einem Kraftfahrer, der bei einem Verkehrsunfall schwerste Verletzungen erlitt, stehen neben einem weiteren Schmerzensgeld von 20.000 Euro auch weitere 348 Euro Schadensersatz zu. Zudem ist die Beklagte verpflichtet, monatliche Fahrtkosten für unfallbedingte Krankengymnastik und ärztliche Termine ab August 2003 zu ersetzen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |