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An die Urteilsgründe in Bußgeldsachen sind keine hohen Anforderungen zu stellen, sie müssen aber eine Überprüfung der richtigen Rechtsanwendung ermöglichen. Bei einer Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, die auf ein Geständnis gestützt wird, ist ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis erforderlich. Die Urteilsgründe müssen zudem erkennen lassen, aus welchen Gründen das Gericht von der Richtigkeit der Einlassung des Betroffenen überzeugt ist; das bloße Nichtbestreiten einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist keine ausreichende Grundlage der Überzeugungsbildung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |