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Die Aktivlegitimation des Leasingnehmers hinsichtlich des Substanzschadens ist gegeben, wenn der Leasinggeber seine Ansprüche an den Leasingnehmer abgetreten hat. Ist das Unfallfahrzeug noch neuwertig und erleidet es eine erhebliche Beschädigung, kann der Geschädigte Abrechnung auf Neuwagenbasis verlangen, auch wenn eine Reparatur erheblich billiger wäre. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |