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Eine Verweisung auf eine günstigere Referenzwerkstatt löst keine Schadensminderungspflicht des Geschädigten aus, wenn der Referenzbetrieb an der angegebenen Anschrift nicht mehr existent ist. Dem Geschädigten kann im Rahmen der Schadensminderungspflicht keine eigene Recherche abverlangt werden. Das Werkstattrisiko geht zulasten des Schädigers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |