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Die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungskosten ist beim Autokauf am objektiven Wert der mangelfreien Sache, nicht am Kaufpreis, zu beurteilen. Ein niedriger Kaufpreis entbindet den Verkäufer nicht von der Nachlieferungspflicht. Die bloße Behauptung der Unbeschaffbarkeit eines Ersatzfahrzeugs reicht für die Annahme der Unmöglichkeit der Nachlieferung nicht aus. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |