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Die ausschließliche Vorbenutzung eines Pkw als Mietfahrzeug beim Ersteigentümer stellt für einen durchschnittlichen Privatkunden eine atypische Vorbenutzung dar, die den Wert des Fahrzeugs negativ beeinflusst und eine Aufklärungspflicht des gewerblichen Verkäufers begründet. Ein Verschweigen oder unzureichende Hinweise können zur Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung oder zum Rücktritt wegen Sachmangels führen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |