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Käufer können sich auf öffentliche Äußerungen von Händlern (z.B. in Online-Bedienungsanleitungen) zu den Eigenschaften eines Fahrzeugs verlassen, wenn die vertraglichen Beschreibungen ungenau sind. Vage Formulierungen in eigenen Bestellformularen gehen zu Lasten des Händlers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |