Viele Autofahrer sind vom Diesel-Skandal betroffen und unsicher, wie sie den entstandenen Schaden geltend machen können. Ihr Fahrzeug hat durch eine illegale Abschalteinrichtung an Wert verloren, und es drohen möglicherweise sogar Fahrverbote. Bisher war es oft eine große Hürde, dem Hersteller eine vorsätzliche Täuschung nachzuweisen, um Schadensersatz zu erhalten. Käufer fragten sich, ob sie auf ihrem finanziellen Schaden sitzen bleiben, wenn sie nicht beweisen können, dass der Autobauer die Behörden absichtlich getäuscht hat. Diese Unsicherheit erschwerte es vielen Betroffenen, ihre Rechte durchzusetzen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Hürde für Verbraucher nun deutlich gesenkt. In seinem Urteil vom 05.03.2024 (Az. VIa ZR 1257/22) stellten die Richter klar, dass die relevanten EU-Vorschriften die Käufer vor genau solchen Vermögensschäden schützen sollen. Entscheidend ist: Der Hersteller haftet bereits bei Fahrlässigkeit für den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Nachweis einer absichtlichen Täuschung der Genehmigungsbehörden ist nicht mehr erforderlich. Das Gericht geht sogar von einer Verschuldensvermutung aus, was die Position der Käufer weiter stärkt.
Für Sie als betroffener Fahrzeughalter bedeutet dieses Urteil eine erhebliche Erleichterung. Ihre Chancen, erfolgreich Schadensersatz zu fordern, sind gestiegen. Sie können den sogenannten Differenzschaden einklagen. Das ist der Betrag, den Ihr Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt aufgrund der manipulierten Software weniger wert war. Wenn auch Ihr Auto über eine solche Einrichtung verfügt, ist es nun einfacher, den Hersteller für den entstandenen finanziellen Nachteil haftbar zu machen und eine Entschädigung zu erhalten.
Die Entscheidung im Volltext: BGH Urteil vom 05.03.2024 - VIa ZR 1257/22 - Zur Haftung des Fahrzeugherstellers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. EG-FGV bei unzulässiger Abschalteinrichtung und Differenzschaden
Das ist eine Software im Auto, die erkennt, wenn es auf einem Prüfstand getestet wird, und dann die Abgasreinigung optimiert. Im normalen Straßenverkehr stößt das Fahrzeug dann mehr Schadstoffe aus als erlaubt.
Nein. Laut dem neuen BGH-Urteil reicht bereits Fahrlässigkeit des Herstellers aus, damit Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Sie können den sogenannten Differenzschaden verlangen. Das ist die Summe, die Sie beim Kauf durch die illegale Einrichtung unwissentlich zu viel bezahlt haben.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 23.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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