Das Verkehrslexikon

A     B     C     D     E     F     G     H     I     K     L     M     N     O     P     Q     R     S     T     U     V     W     Z    



Abschleppkosten zurück? Sie verklagen den Falschen!




Wurde Ihr Auto abgeschleppt und Sie halten die Kosten für ungerechtfertigt? In diesem Video erfahren Sie, warum Sie Ihr Geld nicht vom Abschleppdienst, sondern vom Auftraggeber zurückverlangen müssen.

Ihr Auto wurde von einem Privatgrundstück, zum Beispiel einem Supermarktparkplatz, abgeschleppt. Um Ihr Fahrzeug wiederzubekommen, haben Sie die geforderten Abschleppkosten direkt an das Unternehmen bezahlt. Im Nachhinein stellen Sie aber fest, dass das Abschleppen unrechtmäßig war und wollen Ihr Geld zurück. Viele Betroffene wenden sich dann direkt an den Abschleppdienst, um die Kosten zurückzufordern – doch das ist oft der falsche Weg.

Das Amtsgericht Wuppertal hat in einem Urteil vom 28.05.2026 (Az. 33 C 159/25) klargestellt, wie in solchen Fällen vorgegangen werden muss. Oft tritt der Grundstückseigentümer seinen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten direkt an das Abschleppunternehmen ab. Wenn Sie als Fahrer dann an die Firma zahlen, erfolgt die Rückforderung nicht direkt zwischen Ihnen und dem Unternehmen. Stattdessen müssen Sie sich an den Grundstückseigentümer halten. Man spricht hier von einer Rückabwicklung "entlang der Leistungskette", wie sie auch der Bundesgerichtshof vorsieht.

Für Sie als Betroffener bedeutet das konkret: Wenn Sie der Meinung sind, dass das Abschleppen unberechtigt war, müssen Sie Ihre Forderung zur Rückzahlung der Kosten an den Auftraggeber des Abschleppens richten. Das ist in der Regel der Eigentümer oder Pächter des Grundstücks, von dem Ihr Auto entfernt wurde. Eine direkte Klage gegen das Abschleppunternehmen wäre in diesem Fall aussichtslos und würde nur unnötige Kosten verursachen. Prüfen Sie also immer, wer das Abschleppen veranlasst hat, und wenden Sie sich an diese Person oder Firma.

Die Entscheidung im Volltext: Amtsgericht Wuppertal Urteil vom 28.05.2026 - 33 C 159/25 - Zur bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Abschleppkosten bei Abtretung des Anspruchs an das Abschleppunternehmen

Häufige Fragen

Wen muss ich verklagen, um Abschleppkosten zurückzubekommen?

Sie müssen den Grundstückseigentümer oder Pächter verklagen, der das Abschleppen beauftragt hat, nicht das Abschleppunternehmen selbst.

Warum kann ich nicht direkt das Abschleppunternehmen verklagen?

Weil der Zahlungsanspruch rechtlich vom Grundstückseigentümer an die Firma abgetreten wurde. Die Rückforderung muss daher den gleichen Weg zurückgehen.

Gilt das immer, wenn man von einem Privatgrundstück abgeschleppt wird?

Ja, diese Regelung zur Rückforderung entlang der sogenannten Leistungskette gilt typischerweise für Fälle, in denen von Privatgrundstücken abgeschleppt wird.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 13.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




« Alle Videos: Tipp des Tages  |  Online-Rechner

Den Tipp des Tages gibt es täglich auch auf YouTube, TikTok, Instagram, Facebook, LinkedIn, X, Bluesky, Mastodon und Threads – Suchwort „verkehrslexikon“.