Ein Verkehrsunfall, an dem mehrere Fahrzeuge beteiligt sind, ist oft unübersichtlich und kompliziert. Selbst wenn die Schuldfrage auf den ersten Blick klar scheint, ist die Abwicklung mit den Versicherungen eine Herausforderung. Viele Geschädigte scheuen sich davor, einen Anwalt einzuschalten, weil sie hohe Kosten fürchten. Sie fragen sich: Bleibe ich auf den Anwaltskosten sitzen, auch wenn ich den Unfall nicht verschuldet habe?
Das Amtsgericht München hat in einem Urteil vom 31.05.2021 (Aktenzeichen: 343 C 110/21) Klarheit geschaffen. Die Richter entschieden, dass bei Unfällen mit zwei oder mehr Fahrzeugen die Einschaltung eines Rechtsanwalts grundsätzlich erforderlich ist. Solche Fälle gelten nicht als einfach gelagert. Die Notwendigkeit eines Anwalts wird aus der Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung beurteilt, auch wenn die Haftung später unstrittig ist. Gerade die genaue Berechnung der Schadenshöhe kann komplex sein.
Für Sie als Geschädigter bedeutet das eine wichtige Absicherung. Sie müssen die Kosten für die anwaltliche Hilfe in der Regel nicht selbst tragen, denn diese gehören zum erstattungsfähigen Schaden. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dafür aufkommen. Zögern Sie also nicht, nach einem komplexen Unfall anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte wie Schadensersatz, Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall vollständig und auf Augenhöhe mit der Versicherung durchzusetzen.
Die Entscheidung im Volltext: Amtsgericht München Urteil vom 31.05.2021 - 343 C 110/21 - Zur Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfällen mit mehreren Fahrzeugen
Nicht immer, aber bei komplexen Unfällen mit mehreren Fahrzeugen gilt ein Anwalt laut Gericht als notwendig. Die Kosten sind dann Teil des Schadensersatzes.
Ein einfach gelagerter Fall liegt meist bei klarer Schuldfrage und sehr geringem Schaden vor. Ein Unfall mit mehreren Autos ist dies laut Gericht in der Regel nicht.
Ja, laut dem Urteil ist ein Anwalt auch dann oft erforderlich. Die korrekte und vollständige Berechnung aller Schadenspositionen kann trotzdem kompliziert sein.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 04.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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