Viele Autofahrer möchten ihren Autokreditvertrag widerrufen, oft wegen fehlerhafter Vertragsbedingungen. Nach erklärtem Widerruf soll der Vertrag rückabgewickelt werden: Das Auto geht zurück an die Bank, der Kunde erhält seine Raten zurück. Doch in der Praxis entsteht oft Unsicherheit, was direkt nach dem Widerruf zu tun ist. Was passiert, wenn man das Auto einfach weiterfährt oder den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Sicherheit behält, bis die Bank zahlt?
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem solchen Fall klar entschieden (Urteil vom 04.11.2021, Az. 16 U 291/20). Ein Darlehensnehmer, der seinen Autokredit widerruft, darf sich nicht widersprüchlich verhalten. Wer das Fahrzeug nach dem Widerruf weiter nutzt oder die Fahrzeugpapiere einbehält, obwohl der Kredit bereits abgelöst ist, handelt rechtsmissbräuchlich. Die Bank kann sich dann erfolgreich gegen die Rückabwicklung wehren, und der Widerruf scheitert. Das Gericht sieht darin ein Verhalten, das dem Zweck des Widerrufs komplett entgegensteht.
Für Sie als Verbraucher bedeutet das: Handeln Sie nach einem Widerruf sofort und konsequent. Bieten Sie der Bank das Fahrzeug nachweislich zur Rückgabe an und setzen Sie sie damit in Annahmeverzug. Senden Sie auch die Zulassungsbescheinigung Teil II unverzüglich zurück, sobald Sie diese von der Bank erhalten. Wer zögert und das Auto oder die Papiere als Druckmittel behalten will, riskiert, dass der gesamte Widerruf unwirksam wird und er auf dem Fahrzeug und dem Kredit sitzen bleibt.
Die Entscheidung im Volltext: OLG Düsseldorf Urteil vom 04.11.2021 - 16 U 291/20 - Unzulässige Rechtsausübung des Darlehensnehmers bei Rückabwicklung eines verbundenen Autokreditvertrags nach Widerruf
Sie müssen das Auto unverzüglich der Bank zur Rückgabe anbieten und ihr auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) aushändigen.
Nein. Die Weiternutzung des Fahrzeugs kann dazu führen, dass Ihr Widerruf als rechtsmissbräuchlich eingestuft und damit unwirksam wird.
Nein, das ist riskant. Das Gericht wertet das Einbehalten der Papiere als widersprüchliches Verhalten, das Ihren Anspruch zunichtemachen kann.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 07.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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