Das Verkehrslexikon

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Diesel-Skandal: BGH erleichtert Haftung der Hersteller




Sie fahren einen Diesel mit unzulässiger Abschalteinrichtung wie einem Thermofenster? In diesem Video erfahren Sie, warum Autohersteller nach einem neuen BGH-Urteil leichter haften und sich nicht mehr einfach auf Industriestandards berufen können.

Viele Besitzer von Dieselfahrzeugen sind durch den Abgasskandal verunsichert. Insbesondere bei sogenannten Thermofenstern, die die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen reduzieren, war die Rechtslage lange umstritten. Autohersteller argumentierten oft, diese Technik sei zum Motorschutz notwendig, entspräche dem Stand der Technik oder sei von den Behörden nicht beanstandet worden. Für betroffene Autokäufer war es dadurch schwer, ein Verschulden des Herstellers nachzuweisen und Schadensersatz zu fordern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Situation mit seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (Aktenzeichen: VIa ZR 1284/22) entscheidend zugunsten der Verbraucher geklärt. Die Richter stellten fest, dass bei Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung grundsätzlich ein Verschulden des Herstellers vermutet wird. Will sich der Konzern entlasten, muss er einen „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ nachweisen. Das bedeutet, er muss lückenlos darlegen und beweisen, warum er trotz sorgfältiger Prüfung davon ausgehen durfte, dass die Technik legal sei.

In der Praxis bedeutet dieses Urteil eine erhebliche Beweiserleichterung für geschädigte Diesel-Käufer. Sie müssen nicht mehr das genaue Wissen und Wollen einzelner Manager im Konzern beweisen. Stattdessen liegt der Ball nun im Feld des Herstellers. Der pauschale Hinweis auf allgemeine Industriestandards oder eine vermeintliche Genehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt reicht als Entschuldigung nicht mehr aus. Die Hürden für die Autohersteller, sich aus der Verantwortung zu ziehen, sind damit deutlich höher geworden, was die Chancen auf Schadensersatz für Betroffene verbessert.

Die Entscheidung im Volltext: BGH Urteil vom 23.01.2024 - VIa ZR 1284/22 - Haftung des Fahrzeugherstellers nach § 823 Abs. 2 BGB bei Thermofenster und Anforderungen an die Entlastung vom Verschuldensvorwurf

Häufige Fragen

Was ist ein Thermofenster im Diesel-Skandal?

Ein Thermofenster ist eine Technik, die die Abgasreinigung des Fahrzeugs abhängig von der Außentemperatur steuert. Oft wird die Reinigung bei kühleren Temperaturen stark reduziert oder ganz abgeschaltet.

Was bedeutet die neue BGH-Entscheidung für die Beweislast?

Die Beweislast kehrt sich um. Nicht mehr der Käufer muss das Verschulden des Herstellers nachweisen, sondern der Hersteller muss beweisen, dass er die Rechtslage unverschuldet falsch eingeschätzt hat.

Reicht der Verweis auf Industriestandards zur Entlastung?

Nein. Der BGH hat klargestellt, dass sich ein Hersteller nicht damit herausreden kann, dass andere es auch so gemacht haben oder dass die Behörden nichts gesagt haben.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 22.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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