Sie wurden geblitzt und haben Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Bei der Akteneinsicht stellt Ihr Anwalt fest, dass die Bedienungsanleitung für das Messgerät fehlt. Nun hoffen Sie, dass das Verfahren allein deshalb eingestellt wird, weil die Korrektheit der Messung ohne die Anleitung nicht nachgeprüft werden kann. Viele Betroffene gehen davon aus, dass das Gericht verpflichtet ist, alle Unterlagen beizuziehen, um die Messung lückenlos zu beweisen. Doch diese Annahme ist oft ein Trugschluss.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem solchen Fall klargestellt, dass die Verteidigung es nicht so einfach hat (Urteil vom 07.05.2020, Az. 2 OWi 6 SsRs 120/20). Handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, gehen Gerichte grundsätzlich von einer korrekten Messung aus. Das Gericht ist dann nicht verpflichtet, von sich aus die Bedienungsanleitung anzufordern, wenn diese nicht in der Akte liegt. Auch pauschale Beweisanträge, zum Beispiel die Anhörung eines Zeugen ohne die Benennung eines konkreten Messfehlers, reichen nicht aus. Solche Anträge werden oft als unzulässige Ausforschungsbeweise abgelehnt.
Für Sie als Autofahrer bedeutet das: Der reine Hinweis auf eine fehlende Bedienungsanleitung ist keine Garantie für einen erfolgreichen Einspruch. Um eine Geschwindigkeitsmessung erfolgreich anzufechten, müssen Sie konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen Fehler vorbringen. Pauschale Behauptungen oder die Hoffnung, das Gericht werde schon einen Fehler finden, führen selten zum Ziel. Ihr Einspruch muss auf handfesten Indizien für eine fehlerhafte Messung basieren, damit er vor Gericht eine Chance hat.
Die Entscheidung im Volltext: OLG Koblenz Urteil vom 07.05.2020 - 2 OWi 6 SsRs 120/20 - Rechtsbeschwerde: Standardisiertes Messverfahren (Riegl FG21-P) und Beweisanträge im OWi-Verfahren
Nein. Bei standardisierten Messverfahren ist das Gericht nicht verpflichtet, die Anleitung extra anzufordern, wenn keine konkreten Anzeichen für einen Messfehler vorliegen.
Ein Einspruch hat die besten Erfolgsaussichten, wenn Sie konkrete Beweise oder zumindest stichhaltige Anhaltspunkte für einen Messfehler vorlegen können.
Das ist ein erprobtes und zugelassenes Verfahren, bei dem Gerichte von einer korrekten Messung ausgehen, solange keine konkreten Fehler nachgewiesen werden.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 22.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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