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E-Auto: Mangel an Batterie oder Reichweite richtig beweisen




Sie vermuten einen Mangel an Ihrem E-Auto, etwa bei der Batterie oder Reichweite? In diesem Video erfahren Sie, warum ein bloßer Verdacht nicht genügt und wie Sie einen Sachmangel konkret beweisen müssen.

Sie haben ein E-Auto gekauft und sind unzufrieden? Vielleicht haben Sie im Internet von Batterieproblemen bei genau Ihrem Modell gelesen oder stellen fest, dass die versprochene Reichweite im Alltag bei Weitem nicht erreicht wird. Viele Käufer fühlen sich in so einer Situation unsicher, wie sie einen Mangel beim Verkäufer geltend machen können. Es herrscht oft die Meinung, dass der bloße Verweis auf bekannte Schwachstellen einer Baureihe oder die pauschale Angabe einer zu geringen Reichweite für eine Reklamation ausreichen müsste. Doch die rechtliche Hürde liegt oft höher als gedacht.

Das Landgericht Traunstein hat in einem Urteil vom 23.03.2026 (Az. 7 O 1673/25) klargestellt, dass solche allgemeinen Behauptungen nicht genügen. Ein Käufer kann einen Mangel an der Hochvoltbatterie nicht allein damit beweisen, dass bei anderen Fahrzeugen desselben Typs Brände oder Kurzschlüsse aufgetreten sind. Es müssen konkrete Anhaltspunkte für einen Defekt am eigenen Fahrzeug vorliegen. Ein Sachverständigengutachten ohne solche Anhaltspunkte zu fordern, ist ein unzulässiger "Ausforschungsbeweis". Auch die Behauptung einer zu geringen Reichweite muss mit konkreten eigenen Messungen untermauert werden, eine pauschale Kritik am WLTP-Wert reicht nicht.

Für Sie als E-Auto-Besitzer bedeutet das: Dokumentation ist alles. Wenn Sie eine zu geringe Reichweite vermuten, führen Sie ein Fahrtenbuch. Notieren Sie gefahrene Strecken, Außentemperaturen, Ladezustände und die tatsächlich erreichte Reichweite. Bei vermuteten Batteriedefekten sollten Sie konkrete Symptome wie Fehlermeldungen im Display, ungewöhnliche Ladeabbrüche oder spürbare Leistungsverluste genau protokollieren. Nur mit solchen handfesten Beweisen für einen Mangel an Ihrem spezifischen Fahrzeug haben Sie eine Chance, Ihre Gewährleistungsansprüche erfolgreich durchzusetzen. Ein bloßer Verdacht oder Gerüchte sind vor Gericht wertlos.

Die Entscheidung im Volltext: Landgericht Traunstein Urteil vom 23.03.2026 - 7 O 1673/25 - Zum Nachweis eines Sachmangels beim Autokauf und unzulässigem Ausforschungsbeweis bei fehlenden Anhaltspunkten

Häufige Fragen

Reicht es, wenn mein E-Auto-Modell für Batterieprobleme bekannt ist?

Nein, das Landgericht Traunstein hat klargestellt, dass ein Mangel konkret an Ihrem eigenen Fahrzeug nachgewiesen werden muss. Allgemeine Probleme der Baureihe genügen nicht.

Meine Reichweite ist geringer als angegeben. Ist das ein Mangel?

Nicht automatisch. Sie müssen substantiiert darlegen, dass die Reichweite unter realen Bedingungen erheblich abweicht, idealerweise durch konkrete Messungen und Protokolle.

Kann ich einfach ein Gutachten fordern, um einen Mangel zu finden?

Nein, ein Gutachten "ins Blaue hinein" ist unzulässig. Sie müssen dem Gericht bereits konkrete Anhaltspunkte für den vermuteten Defekt an Ihrem Fahrzeug liefern.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 10.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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