Ihnen droht ein Fahrverbot, aber nach dem Bußgeldbescheid hören Sie monate- oder sogar jahrelang nichts mehr von der Behörde? Diese Ungewissheit ist zermürbend. Viele Betroffene fragen sich, ob die Sache vergessen wurde oder ob das Fahrverbot sie doch noch unerwartet trifft, lange nachdem der eigentliche Verkehrsverstoß passiert ist. Man lebt in ständiger Sorge, den Führerschein plötzlich abgeben zu müssen, obwohl man sich seither nichts mehr zuschulden kommen ließ.
Genau mit dieser Situation hat sich das Bayerische Oberste Landgericht befasst. In seinem Urteil vom 06.07.2021 (Az. 202 ObOWi 734/21) stellten die Richter klar, dass von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt. Konkret bedeutet das: Dauert das Verfahren ohne Ihr Verschulden mehr als zwei Jahre – zum Beispiel, weil die Behörde die Akte verloren hat – kann das Fahrverbot seinen Zweck verlieren. Der erzieherische Effekt, der mit einem Fahrverbot beabsichtigt ist, verpufft nach so langer Zeit.
Für Sie als Autofahrer bedeutet dieses Urteil eine echte Chance. Liegt Ihr Verkehrsverstoß mehr als zwei Jahre zurück und die Verzögerung lag allein bei der Behörde, kann das Fahrverbot gekippt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass Sie sich in der Zwischenzeit vorbildlich im Straßenverkehr verhalten und keine neuen Verstöße begangen haben. Das zeigt, dass Sie auch ohne Fahrverbot ein verantwortungsbewusster Fahrer sind. Der Wegfall des Fahrverbots ist kein Automatismus, aber die Argumentation vor Gericht hat dank dieser Entscheidung eine solide Grundlage.
Die Entscheidung im Volltext: Bayerisches Oberstes Landgericht Urteil vom 06.07.2021 - 202 ObOWi 734/21 - Absehen vom Fahrverbot bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung durch Aktenverlust
Das Bayerische Oberste Landgericht hat eine Verzögerung von über zwei Jahren als rechtsstaatswidrig und als Grund für den Wegfall des Fahrverbots angesehen.
Nein, in diesem Fall können Sie sich nicht auf die lange Dauer berufen. Die Regelung greift nur, wenn die Verzögerung außerhalb Ihres Einflussbereichs lag, etwa durch Fehler der Behörde.
Nein, das Fahrverbot entfällt nicht automatisch. Es muss im Gerichtsverfahren argumentiert werden, dass es aufgrund der unangemessenen Verzögerung nicht mehr verhältnismäßig ist.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 12.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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