Das Verkehrslexikon

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Falsch abbiegen: Volle Haftung trotz Fehler des Unfallgegners




Ein Moment der Unachtsamkeit beim Abbiegen kann teuer werden. Dieses Video erklärt, warum Sie bei einem Unfall voll haften können, wenn Sie sich zuvor nicht richtig eingeordnet haben.

Ein alltägliches Szenario im Straßenverkehr: Sie möchten nach links abbiegen, verlangsamen das Tempo, setzen den Blinker, bleiben aber eher mittig auf Ihrer Spur, anstatt sich ganz links an der Mittellinie einzuordnen. Der Fahrer hinter Ihnen deutet die Situation falsch, vermutet, Sie wollen rechts anhalten, und setzt zum Überholen an. Genau in diesem Moment biegen Sie ab – es kommt zur Kollision. Schnell stellt sich die Frage: Wer trägt die Schuld, wenn doch eigentlich beide Fahrer unachtsam waren?

Das Landgericht Bochum hat in einem solchen Fall entschieden, dass die volle Haftung bei dem Abbiegenden liegen kann (Urteil vom 22.05.2024, Az. 5 O 134/23). Obwohl auch der überholende Fahrer einen Fehler beging, indem er die Verkehrslage nicht ausreichend prüfte, sah das Gericht die Hauptursache für den Unfall im falschen Einordnen des Abbiegenden. Dieses Verhalten wurde als so schwerwiegender Verstoß bewertet, dass die Mitschuld des anderen Verkehrsteilnehmers dahinter vollständig zurücktritt. Der Abbiegende hat die gefährliche Situation erst geschaffen.

Für die Praxis bedeutet dieses Urteil: Ein korrekter Abbiegevorgang besteht nicht nur aus Blinken und Schulterblick, sondern zwingend auch aus dem richtigen Einordnen. Wer nach links abbiegt, muss sein Fahrzeug so weit wie möglich zur Fahrbahnmitte bewegen. Unterlassen Sie dies, riskieren Sie bei einem Unfall, den gesamten Schaden allein tragen zu müssen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer Ihren Fehler ausgleichen. Eine saubere Fahrweise ist der beste Schutz vor Unfällen und deren kostspieligen Folgen.

Die Entscheidung im Volltext: Landgericht Bochum Urteil vom 22.05.2024 - 5 O 134/23 - Haftungsverteilung bei Kollision während Überholvorgang und Abbiegen: Anforderungen an den Idealfahrer

Häufige Fragen

Wer haftet bei einem Unfall beim Abbiegen und Überholen?

Oft haftet der Abbiegende allein, wenn er sich vorher nicht korrekt, z. B. weit links für einen Linksabbieger, eingeordnet hat. Sein Fehler wiegt dann schwerer.

Spielt es eine Rolle, dass der andere Fahrer auch einen Fehler gemacht hat?

Ja, das wird berücksichtigt. In diesem Fall entschied das Gericht aber, dass der Fehler des Abbiegenden so schwerwiegend war, dass die Mitschuld des Überholenden dahinter zurücktritt.

Was bedeutet 'ordnungsgemäß einordnen' vor dem Linksabbiegen?

Sie müssen Ihr Fahrzeug so weit wie möglich an die Mittellinie heranfahren, um dem nachfolgenden Verkehr klar zu signalisieren, dass Sie abbiegen und nicht am rechten Rand anhalten.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 09.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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