Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder eine Parklücke, die zum Teil auf dem Gehweg liegt – schnell ist ein Parkverstoß begangen. Kommt es dann zu einem Unfall, weil ein anderes Fahrzeug Ihr stehendes Auto rammt, ist die Sorge groß: Trage ich wegen meines Fehlverhaltens automatisch eine Mitschuld? Viele gehen davon aus, dass der Parkverstoß sie zumindest teilschuld an der Kollision macht, unabhängig davon, wie der Unfallgegner gefahren ist.
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem solchen Fall Klarheit geschaffen (Urteil vom 28.09.2021, Az. 7 U 49/20). Geklagt hatte der Halter eines Lkw, der verbotswidrig entgegen der Fahrtrichtung und teils auf dem Gehweg parkte. Ein Polizist wollte diesen Verstoß ahnden, fuhr dabei aber zu dicht hinter den Lkw und kollidierte mit dessen Laderampe. Das Gericht entschied: Der Polizist trägt die alleinige Schuld am Unfall. Der Parkverstoß war nicht die Ursache für die Kollision. Vielmehr habe der Beamte gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen, indem er sich dem Lkw unachtsam näherte.
Dieses Urteil bedeutet für Sie: Ein Parkverstoß führt nicht zwangsläufig zu einer Mithaftung bei einem Unfall. Entscheidend ist, ob der Unfall für den anderen Fahrer vermeidbar war. Jeder Verkehrsteilnehmer muss seine Fahrweise so anpassen, dass er auf Hindernisse – auch auf falsch geparkte Fahrzeuge – rechtzeitig reagieren kann. Wer unachtsam in ein stehendes Auto fährt, trägt in der Regel die Hauptschuld, da der Parkfehler nicht die direkte Ursache des Zusammenstoßes war. Die Unachtsamkeit des fahrenden Autos wiegt schwerer.
Die Entscheidung im Volltext: OLG Hamm Urteil vom 28.09.2021 - 7 U 49/20 - Zur Unfallkausalität von Parkverstößen und Mitverschulden eines Polizeibeamten bei Kollision mit Lkw-Laderampe
Nein, nicht automatisch. Wenn der andere Fahrer den Unfall durch aufmerksames Fahren hätte vermeiden können, kann ihm die alleinige Schuld zugewiesen werden.
Der Parkverstoß muss für den Unfall ursächlich sein. War das Auto ein unumgängliches Hindernis, kann eine Mitschuld entstehen, aber nicht, wenn der andere Fahrer nur unaufmerksam war.
Ja, auch Polizisten müssen sich an die Verkehrsregeln halten. Ein Parkverstoß eines anderen berechtigt sie nicht zu einem rücksichtslosen Fahrmanöver, wie das OLG Hamm klarstellte.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 26.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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