Wer geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid erhält, prüft oft mit einem Anwalt die Messunterlagen. Finden sich dabei Fehler oder Lücken im Messprotokoll, keimt schnell die Hoffnung auf, dass die Messung ungültig ist und das Bußgeld nicht gezahlt werden muss. Doch dieser formale Mangel ist oft kein Freifahrtschein.
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat hierzu klargestellt, dass es für eine gültige Messung im Rahmen eines standardisierten Messverfahrens nicht auf ein perfektes Protokoll ankommt. Entscheidend ist allein, dass das Messgerät technisch korrekt nach den Vorgaben des Herstellers bedient wurde. Ein lückenhaftes Protokoll kann zwar Zweifel an der korrekten Messung wecken, macht sie aber nicht automatisch ungültig (Beschluss vom 01.03.2024, Az. 201 ObOWi 110/24).
Für Betroffene bedeutet das: Der reine Verweis auf ein unvollständiges Messprotokoll reicht für einen erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in der Regel nicht aus. Der Fokus muss darauf liegen, tatsächliche Fehler bei der Bedienung oder Aufstellung des Blitzers nachzuweisen. Die Messung muss also technisch fehlerhaft gewesen sein, nicht nur die Dokumentation darüber. Die Überprüfung solcher Details ist komplex und erfordert oft anwaltliche Hilfe.
Die Entscheidung im Volltext: BayObLG Beschluss vom 01.03.2024 - 201 ObOWi 110/24 - Zum Begriff des standardisierten Messverfahrens bei Geschwindigkeitsmessungen: Bedeutung des Messprotokolls und nachträgliche Plausibilitätsprüfung
Nein, nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Messgerät technisch korrekt bedient wurde, nicht ob das Protokoll lückenlos ist.
Das ist ein Messverfahren, bei dem durch genormte Geräte und Abläufe bei korrekter Anwendung eine hohe Messgenauigkeit sichergestellt wird.
Anfechtbar ist eine Messung vor allem dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Gerät nicht nach den technischen Vorgaben des Herstellers aufgestellt oder bedient wurde.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 22.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
« Alle Videos: Tipp des Tages | Online-Rechner
Den Tipp des Tages gibt es täglich auch auf YouTube, TikTok, Instagram, Facebook, LinkedIn, X, Bluesky, Mastodon und Threads – Suchwort „verkehrslexikon“.