Das Verkehrslexikon


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Firmenwagen geblitzt: Wann droht dem Halter ein Fahrtenbuch?




Mit dem Firmenwagen geblitzt, aber der Fahrer ist nicht zu ermitteln? In diesem Video erfahren Sie, warum die Geschäftsleitung trotzdem zur Mithilfe verpflichtet ist und eine Fahrtenbuchauflage drohen kann.

In Fuhrparks von Unternehmen ist es ein alltägliches Problem: Ein Bußgeldbescheid für einen Firmenwagen kommt an, doch wer saß am Steuer? Oft nutzen mehrere Mitarbeiter dasselbe Fahrzeug, und die Zuordnung des Fahrers ist im Nachhinein schwierig. Die Behörde fordert das Unternehmen als Halter auf, den verantwortlichen Fahrer zu benennen. Viele glauben, die Sache sei erledigt, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Das Verwaltungsgericht Minden hat am 02.11.2020 (Az. 2 K 2239/20) entschieden, dass es sich Unternehmen nicht so einfach machen dürfen. Kann der Fahrer nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, darf dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Laut Gericht liegt es in der Verantwortung der Geschäftsleitung, durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass jederzeit nachvollziehbar ist, wer wann welches Fahrzeug genutzt hat. Diese Mitwirkungspflicht besteht selbst dann, wenn das Blitzerfoto unscharf ist.

Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen aktiv bei der Aufklärung helfen und können sich nicht auf Unwissenheit berufen. Um die lästige und aufwendige Fahrtenbuchauflage zu vermeiden, sind präventive Maßnahmen entscheidend. Dazu gehören zum Beispiel Schlüsselbücher, digitale Buchungssysteme für die Fahrzeuge oder elektronische Fahrererkennungen. Damit kann das Unternehmen im Fall eines Verstoßes den Fahrer benennen und die Anordnung eines Fahrtenbuchs für das Fahrzeug abwenden.

Die Entscheidung im Volltext: Verwaltungsgericht Minden Urteil vom 02.11.2020 - 2 K 2239/20 - Fahrtenbuchauflage bei nicht ermittelbarem Fahrzeugführer und Mitwirkungspflicht des Halters von Firmenfahrzeugen

Häufige Fragen

Was ist eine Fahrtenbuchauflage?

Eine Fahrtenbuchauflage ist die behördliche Anweisung, für ein bestimmtes Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Darin muss für jede Fahrt der Fahrer, Datum und Kilometerstand festgehalten werden.

Muss meine Firma ein Fahrtenbuch führen, nur weil der Fahrer unbekannt ist?

Ja, das ist möglich. Wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann die Behörde dem Halter (Ihrer Firma) die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen.

Reicht es, wenn wir sagen, wir wissen nicht, wer gefahren ist?

Nein, das reicht laut Gericht nicht aus. Unternehmen haben die Pflicht, durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass der Fahrer ermittelt werden kann, und müssen bei der Aufklärung mitwirken.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 18.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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