Viele Autofahrer, die bereits einige Punkte in Flensburg gesammelt haben, leben in ständiger Sorge vor dem achten Punkt und dem damit verbundenen Führerscheinentzug. Oft herrscht Unsicherheit darüber, welcher Zeitpunkt für die Berechnung des Punktestandes entscheidend ist. Mancher hofft vielleicht, dass ältere Punkte gelöscht werden, bevor die neuen Punkte für den letzten Verstoß rechtskräftig eingetragen sind. Diese Hoffnung kann jedoch trügerisch sein und führt oft zu einer falschen Einschätzung der eigenen Situation. Es stellt sich die konkrete Frage: Zählt das Datum des Verstoßes, das Datum des Bußgeldbescheids oder der Zeitpunkt der Eintragung in Flensburg?
Das Verwaltungsgericht Minden hat in dieser Frage für Klarheit gesorgt. Mit Beschluss vom 28.03.2023 (Az. 2 L 153/23) stellten die Richter fest, dass für die Entziehung der Fahrerlaubnis ausschließlich der Punktestand zum Zeitpunkt der letzten Tatbegehung maßgeblich ist. Erreicht ein Fahrer mit diesem Verstoß die Schwelle von acht oder mehr Punkten, gilt er als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Spätere Tilgungen von alten Punkten, die zwischen dem Tattag und der behördlichen Entscheidung stattfinden, ändern an dieser Bewertung nichts mehr. Die Behörde ist gesetzlich verpflichtet, die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Für Autofahrer bedeutet dieses Urteil, dass es keine strategischen Spielräume gibt, um den Führerscheinentzug abzuwenden. Sobald Sie die Tat begehen, die das Punktekonto auf acht anwachsen lässt, ist die Konsequenz besiegelt. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass die Mühlen der Bürokratie langsam mahlen und in der Zwischenzeit alte Punkte verfallen. Der entscheidende Moment ist der „Schnappschuss“ Ihres Punktekontos am Tag des Verstoßes. Wer also bereits 7 Punkte hat, sollte sich bewusst sein, dass jeder weitere punkterelevante Verstoß unmittelbar zum Verlust der Fahrerlaubnis führt.
Die Entscheidung im Volltext: Verwaltungsgericht Minden Beschluss vom 28.03.2023 - 2 L 153/23 - Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von acht Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem und sofortiger Vollziehung
Entscheidend ist immer das Datum, an dem Sie die letzte Tat begangen haben, die zum Erreichen der 8 Punkte führt. Spätere Punktelöschungen sind unerheblich.
Nein. Wenn Sie mit einer neuen Tat die 8-Punkte-Marke erreichen, ist der Entzug der Fahrerlaubnis unausweichlich, auch wenn kurz danach alte Punkte verfallen würden.
Das Tatzeitpunktprinzip besagt, dass für die Berechnung der Punkte und die daraus folgenden Maßnahmen der Punktestand am Tag des Verstoßes ausschlaggebend ist.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 28.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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