Viele Menschen leben mit chronischen Erkrankungen, die im Alltag mal mehr, mal weniger stark auftreten. Was aber, wenn eine solche Erkrankung die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen könnte? Das betrifft insbesondere Krankheiten des Nervensystems, die beispielsweise zu Schwindel oder kurzen Aussetzern führen können. Betroffene stehen dann vor der Frage, ob sie noch fahrtauglich sind. Oft entstehen solche Verfahren, weil Ärzte oder die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde über gesundheitliche Probleme informieren, die Zweifel an der Fahreignung aufkommen lassen.
Das Verwaltungsgericht Bremen hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis entzogen werden darf (Beschluss vom 25.07.2023, Az. 5 K 2877/20). Die Richter entschieden, dass die Behörde ein ärztliches Gutachten anordnen darf, wenn Tatsachen auf eine relevante Erkrankung hindeuten. Dazu zählen laut Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung auch kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit. Bestätigt das Gutachten die Bedenken und stellt die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs fest, muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Für Autofahrer bedeutet dieses Urteil: Nehmen Sie gesundheitliche Probleme, die das Fahren beeinflussen könnten, ernst. Die Behörde muss nicht erst einen Unfall abwarten, sondern kann präventiv handeln. Wenn Sie zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert werden, sollten Sie dieser Aufforderung nachkommen, denn eine Weigerung führt ebenfalls zum Entzug der Fahrerlaubnis. Das Gutachten ist Ihre Chance, die Zweifel auszuräumen. Fällt es jedoch negativ aus, ist der Führerschein weg, um Sie selbst und andere zu schützen.
Die Entscheidung im Volltext: Verwaltungsgericht Bremen Beschluss vom 25.07.2023 - 5 K 2877/20 - Entziehung der Fahrerlaubnis bei Krankheit des Nervensystems durch kreislaufabhängige Störung der Hirntätigkeit
Grundsätzlich alle Erkrankungen, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung listet Beispiele wie schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, psychische Störungen oder Krankheiten des Nervensystems.
Eine generelle Meldepflicht gibt es nicht. Sie sind aber selbst dafür verantwortlich, bei gesundheitlichen Problemen kritisch zu prüfen, ob Sie noch sicher fahren können und gegebenenfalls freiwillig auf das Fahren zu verzichten.
Ja, das ist möglich. Dafür müssen Sie nachweisen, dass die Fahreignung wiederhergestellt ist, zum Beispiel durch eine erfolgreiche Therapie und ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU).
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 19.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
« Alle Videos: Tipp des Tages | Online-Rechner
Den Tipp des Tages gibt es täglich auch auf YouTube, TikTok, Instagram, Facebook, LinkedIn, X, Bluesky, Mastodon und Threads – Suchwort „verkehrslexikon“.