Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und beauftragen einen Sachverständigen, um den Schaden genau feststellen zu lassen. In der Regel gehen Sie davon aus, dass die Versicherung des Unfallverursachers alle Kosten übernimmt, auch die für das Gutachten. Doch es kann passieren, dass die Versicherung die Zahlung verweigert oder kürzt, weil sie die Kosten für überhöht oder unnötig hält.
Genau mit dieser Frage hat sich das Landgericht Dresden beschäftigt. In seinem Urteil vom 24.02.2025 (Aktenzeichen: 11 O 1342/24) stellte es klar, dass Gutachterkosten nur dann vom Schädiger erstattet werden müssen, wenn sie erforderlich und zweckmäßig sind. Das Gericht betonte das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Geschädigte muss sich wie ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch verhalten und den wirtschaftlicheren Weg zur Schadensbehebung wählen, sofern ihm das zumutbar ist.
Für Sie als Betroffener bedeutet das: Sie haben eine Pflicht, die Kosten im Rahmen zu halten. Bevor Sie einen Gutachter beauftragen, sollten Sie prüfen, ob dies bei der Schadenshöhe verhältnismäßig ist. Handelt es sich offensichtlich nur um einen kleinen Bagatellschaden, reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt aus. Andernfalls riskieren Sie, auf den teuren Gutachterkosten sitzen zu bleiben, wenn die Beauftragung als unwirtschaftlich eingestuft wird.
Die Entscheidung im Volltext: Landgericht Dresden Urteil vom 24.02.2025 - 11 O 1342/24 - Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall und dem Wirtschaftlichkeitsgebot
Es besagt, dass der Geschädigte den wirtschaftlichsten und vernünftigsten Weg zur Schadensbehebung wählen muss. Unnötig hohe Kosten müssen vom Schädiger nicht erstattet werden.
Nein, nur wenn das Gutachten zur Feststellung des Schadens notwendig und die Kosten dafür angemessen sind. Bei sehr kleinen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.
Letztendlich entscheidet im Streitfall ein Gericht. Es prüft, ob ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der gleichen Situation ebenfalls einen Gutachter beauftragt hätte.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 03.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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