Das Verkehrslexikon

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Unfall mit Radfahrer: Volle Haftung trotz zu hohem Tempo




Ein Radfahrer rast heran, Sie biegen ab und es kommt zum Unfall. Erfahren Sie in diesem Video, warum Sie als Autofahrer trotzdem voll haften können.

Als Autofahrer kennen Sie die Situation: Sie wollen abbiegen, müssen dabei einen Radweg kreuzen und sehen in der Ferne einen Radfahrer. Sie schätzen den Abstand und die Geschwindigkeit ein und glauben, es locker noch zu schaffen. Doch plötzlich kracht es – der Radfahrer war viel schneller als gedacht. Intuitiv würden viele hier von einer Teilschuld des Radfahrers ausgehen, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Doch die rechtliche Bewertung kann ganz anders ausfallen und für den Autofahrer teuer werden.

Genau einen solchen Fall hat das Landgericht Nürnberg-Fürth am 27.10.2022 entschieden (Az. 8 O 5432/18). Ein Autofahrer kollidierte beim Einfahren in einen bevorrechtigten Radweg mit einem Rennradfahrer, der mit 42 km/h fuhr. Obwohl der Unfall bei angepasster Geschwindigkeit von 36 km/h vermeidbar gewesen wäre, gaben die Richter dem Autofahrer die volle Haftung. Die Begründung: Der Autofahrer hätte den Radfahrer erkennen können und müssen. Wer die Vorfahrt eines Radwegs missachtet, trägt das alleinige Risiko, wenn er die Geschwindigkeit des herannahenden Radfahrers falsch einschätzt.

Für Sie als Autofahrer bedeutet dieses Urteil: Beim Kreuzen von bevorrechtigten Radwegen gilt höchste Vorsicht. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Radfahrer langsam fahren. Insbesondere bei Rennrädern müssen Sie mit hohen Geschwindigkeiten rechnen. Können Sie nicht absolut sicher sein, den Radweg gefahrlos überqueren zu können, müssen Sie warten. Eine Fehleinschätzung der Geschwindigkeit geht voll zu Ihren Lasten und kann eine 100-prozentige Haftung für alle Unfallfolgen bedeuten, selbst wenn der Radfahrer objektiv zu schnell war.

Die Entscheidung im Volltext: Landgericht Nürnberg-Fürth Urteil vom 27.10.2022 - 8 O 5432/18 - Haftung bei Pkw-Rennrad-Kollision auf bevorrechtigtem Radweg trotz überhöhter Geschwindigkeit des Radfahrers

Häufige Fragen

Haftet der Autofahrer immer zu 100 %, wenn der Radfahrer zu schnell war?

Nicht immer, aber in diesem Fall ja. Entscheidend war, dass der Autofahrer den Vorrang des Radfahrers auf dem Radweg missachtet und dessen Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hat.

Spielt die Geschwindigkeit des Radfahrers gar keine Rolle?

Doch, sie wurde berücksichtigt. Das Gericht entschied aber, dass der Vorfahrtsverstoß des Autofahrers so schwer wog, dass die überhöhte Geschwindigkeit dahinter vollständig zurücktritt.

Was sollte ich als Autofahrer an Radwegen beachten?

Seien Sie besonders aufmerksam und rechnen Sie immer mit hohen Geschwindigkeiten, gerade bei sportlich aussehenden Fahrrädern. Im Zweifel gilt: Lieber einmal zu viel warten.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 24.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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