Das rückwärtige Ausfahren aus einer Grundstückseinfahrt ist ein alltägliches Manöver, das jedoch mit erheblichen Risiken verbunden ist. Schnell ist ein anderes Fahrzeug, ein Radfahrer oder ein Fußgänger übersehen. Kommt es zu einer Kollision, stellt sich sofort die Frage nach der Schuld. Viele Autofahrer unterschätzen dabei die extrem hohen Anforderungen, die das Gesetz an denjenigen stellt, der vom ruhenden in den fließenden Verkehr einfährt. Die Konsequenz ist oft eine unerwartet hohe Mitschuld am Unfall.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Urteil vom 04.08.2025 (Az. 7 U 94/24) klargestellt, dass der rückwärts Ausfahrende eine besondere Sorgfaltspflicht hat. In dem verhandelten Fall kollidierte ein Autofahrer beim Verlassen seiner Einfahrt mit einem Fahrzeug auf dem gegenüberliegenden Grundstück. Das Gericht legte die Haftungsquote für den rückwärts Fahrenden auf 75 % fest. Die Begründung: Wer rückwärts aus einer Einfahrt auf die Straße fährt, verstößt bei einem Unfall in der Regel gegen die grundlegenden Pflichten aus § 9 Abs. 5 und § 10 StVO. Diese verlangen, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein muss.
Für die Praxis bedeutet diese Entscheidung: Wer rückwärts aus einer Einfahrt fährt, muss mit äußerster Vorsicht agieren. Es spricht der sogenannte Anscheinsbeweis gegen Sie, was bedeutet, dass zunächst von Ihrem Verschulden ausgegangen wird. Sie können nur dann von einer Mitschuld befreit werden, wenn Sie beweisen können, dass der andere Unfallbeteiligte einen schwerwiegenden Fehler gemacht hat. Selbst ein Parkverstoß des Unfallgegners entlastet Sie nicht automatisch, wenn dieser Verstoß nicht die eigentliche Ursache für den Zusammenstoß war. Nehmen Sie sich also Zeit, nutzen Sie alle Spiegel und lassen Sie sich im Zweifel von einer anderen Person einweisen.
Die Entscheidung im Volltext: OLG Hamm Entscheidung vom 04.08.2025 - 7 U 94/24 - Haftungsquote bei Kollision rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit auf gegenüberliegendem Grundstück befindlichem Fahrzeug
In der Regel haftet derjenige, der rückwärts aus der Einfahrt auf die Straße fährt, überwiegend oder sogar vollständig. Es gilt eine besondere Sorgfaltspflicht.
Das bedeutet, dass Sie 75 % des gegnerischen Schadens tragen müssen, während der Gegner nur 25 % Ihres Schadens übernimmt. Ihre Kfz-Versicherung reguliert entsprechend.
Nicht unbedingt. Laut OLG Hamm wird ein Parkverstoß nur dann bei der Haftung berücksichtigt, wenn er nachweislich zum Unfall beigetragen hat, was oft schwer zu beweisen ist.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 15.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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