Das Verkehrslexikon

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Haftung in der Waschstraße: Schaden am Hintermann ohne Kontakt?




Sie fahren aus der Waschstraße, zögern kurz und der Fahrer hinter Ihnen bremst so stark, dass sein Auto beschädigt wird? In diesem Video erfahren Sie, warum Sie für diesen Schaden haften können, obwohl es keine Kollision gab.

Das Ende der Waschstraße ist eine alltägliche Situation: Das Schleppband stoppt, Sie müssen den Motor starten und losfahren. Eine kurze Verzögerung oder ein Moment der Unaufmerksamkeit kann hier schnell passieren. Doch was ist, wenn der Fahrer hinter Ihnen fest damit rechnet, dass Sie sofort losfahren, und in einer Schreckreaktion heftig bremst, um einen vermeintlichen Auffahrunfall zu verhindern? Sein Fahrzeug kann dabei beschädigt werden, ohne dass Ihr Auto auch nur berührt wurde. Es stellt sich die Frage: Wer ist für diesen Schaden verantwortlich?

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat in einem Urteil vom 27.01.2021 (Az. 1 U 63/19) genau so einen Fall entschieden. Die Richter stellten klar, dass derjenige, der das Anfahren verzögert, für den Schaden am nachfolgenden Fahrzeug haften kann. Sobald Sie den Motor starten, um die Waschanlage zu verlassen, befindet sich Ihr Fahrzeug rechtlich gesehen „im Betrieb“. Damit geht von ihm eine sogenannte Betriebsgefahr aus, für die Sie als Halter haften. Dieser Zusammenhang zwischen Ihrem Zögern und dem Schaden des Hintermanns besteht laut Gericht auch dann, wenn es zu keiner direkten Kollision der beiden Autos kam.

Für Autofahrer bedeutet dieses Urteil, dass die eigene Verantwortung nicht erst bei einem Zusammenstoß beginnt. Bereits ein kurzes Zögern am Ende der Waschstraße kann ausreichen, um für die Folgen einer Bremsreaktion des Hintermanns haftbar gemacht zu werden. Selbst wenn dessen Reaktion als voreilig oder übertrieben erscheint, entlastet Sie das nicht automatisch. Um dieses Haftungsrisiko zu minimieren, sollten Sie am Ende des Waschvorgangs besonders aufmerksam sein, den Wagen zügig starten und gleichmäßig losfahren.

Die Entscheidung im Volltext: OLG Zweibrücken Urteil vom 27.01.2021 - 1 U 63/19 - Zur Haftung bei verzögertem Anfahren in der Waschstraße und Bremsreaktion des Folgefahrzeugs ohne Kollision

Häufige Fragen

Hafte ich immer, wenn ich in der Waschstraße zu langsam losfahre?

Nicht automatisch in jedem Fall, aber das Risiko ist hoch. Ihr zögerliches Anfahren kann als Ursache für den Schaden des Hintermanns gewertet werden.

Was ist, wenn der Fahrer hinter mir überreagiert und zu stark bremst?

Laut dem Urteil des OLG Zweibrücken unterbricht selbst eine voreilige oder übertriebene Bremsreaktion des anderen Fahrers Ihre grundsätzliche Haftung nicht.

Spielt es eine Rolle, ob sich die Autos berührt haben?

Nein. Das Gericht hat klargestellt, dass eine Haftung auch dann bestehen kann, wenn es zu keiner direkten Kollision der Fahrzeuge gekommen ist.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 17.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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