Das Verkehrslexikon

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Mietwagenkosten: AG Königswinter akzeptiert nur Schwacke-Liste




Nach einem Unfall sind die Kosten für den Mietwagen oft ein Streitthema. In diesem Video erfahren Sie, warum das Amtsgericht Königswinter jetzt nur noch eine bestimmte Liste zur Berechnung anerkennt.

Wer nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Mietwagen benötigt, steht oft vor einem Problem: Die gegnerische Versicherung will nicht den vollen Preis erstatten. Häufig wird darüber gestritten, welche Kosten für einen Mietwagen „erforderlich“ und „angemessen“ sind. Versicherungen verweisen dabei gerne auf günstigere Tarife aus Preisvergleichen im Internet, während Geschädigte in der Unfallsituation schnell und unkompliziert ein Fahrzeug benötigen und nicht lange online nach dem billigsten Angebot suchen können. Dieser Interessenkonflikt führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen über die richtige Berechnungsgrundlage.

Das Amtsgericht Königswinter hat in dieser Frage nun eine klare Entscheidung getroffen und seine bisherige Rechtsprechung geändert. Mit Urteil vom 08.05.2024 (Az. 15 C 2/24) stellten die Richter fest, dass sie zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten zurzeit allein die Schwacke-Liste als geeignete Grundlage ansehen. Die ebenfalls weit verbreitete Fraunhofer-Liste wurde vom Gericht als ungeeignet eingestuft. Die Begründung: Die in der Fraunhofer-Liste berücksichtigten Internetangebote sind für einen Geschädigten in der akuten Unfallsituation nicht aussagekräftig und daher kein fairer Maßstab.

Für Betroffene im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Königswinter bedeutet dieses Urteil mehr Rechtssicherheit. Sie können sich bei der Anmietung eines Fahrzeugs an den Sätzen der Schwacke-Liste orientieren, ohne befürchten zu müssen, dass die Versicherung die Kosten mit Verweis auf günstigere Online-Angebote kürzt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es sich hier um die Entscheidung eines einzelnen Gerichts handelt. Bundesweit ist die Rechtsprechung zu diesem Thema nicht einheitlich, sodass andere Gerichte durchaus auch die Fraunhofer-Liste oder einen Mittelwert beider Listen zur Schätzung heranziehen können.

Die Entscheidung im Volltext: Amtsgericht Königswinter Urteil vom 08.05.2024 - 15 C 2/24 - Zur Eignung der Schwacke-Liste als alleinige Schätzgrundlage für erforderliche Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Häufige Fragen

Welche Liste für Mietwagenkosten gilt jetzt vor dem AG Königswinter?

Das Amtsgericht Königswinter hat entschieden, dass es zur Schätzung der Mietwagenkosten nach einem Unfall aktuell nur noch die Schwacke-Liste als geeignet ansieht.

Warum lehnt das Gericht die Fraunhofer-Liste ab?

Das Gericht hält die Fraunhofer-Liste für ungeeignet, da die darin enthaltenen günstigen Internetangebote für einen Unfallgeschädigten in seiner konkreten Notsituation nicht aussagekräftig sind.

Gilt diese Regelung zu Mietwagenkosten deutschlandweit?

Nein, dieses Urteil ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Königswinter. Andere Gerichte in Deutschland können zu einem anderen Ergebnis kommen und auch andere Listen akzeptieren.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 14.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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