Das Verkehrslexikon

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Mietwagenkosten: Wann Extras & Aufschläge erstattet werden




Nach einem Unfall können Mietwagenkosten höher ausfallen als gedacht. Dieses Video erklärt, wann die gegnerische Versicherung auch für Extras, einen Unfallaufschlag und besondere persönliche Umstände zahlen muss.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist Ihr Auto in der Werkstatt und Sie brauchen einen Mietwagen. Die gegnerische Versicherung will aber oft nur einen günstigen „Normaltarif“ erstatten. In der Hektik nach einem Unfall, vielleicht ohne Kreditkarte oder die Möglichkeit, hunderte Euro vorzustrecken, sind diese Billig-Angebote aber oft nicht verfügbar. Sie müssen dann auf einen teureren Tarif zurückgreifen und stehen vor dem Problem, dass die Versicherung die volle Kostenübernahme verweigert.

Das Landgericht Wuppertal hat in einem Urteil vom 26.11.2020 (Az. 9 S 95/20) klargestellt, dass es auf die konkrete Situation des Geschädigten ankommt. Die Richter entschieden, dass höhere Mietwagenkosten gerechtfertigt sein können, wenn der Geschädigte zum Beispiel keine Kreditkarte besitzt oder die Kosten nicht vorfinanzieren kann. Unter diesen Umständen ist der Zugang zu günstigeren Tarifen eingeschränkt. Auch Kosten für notwendige Extras wie eine Haftungsreduzierung, einen Zusatzfahrer oder ein Navigationsgerät sowie ein spezieller unfallbedingter Aufschlag können erstattungsfähig sein.

Für Sie als Unfallgeschädigter bedeutet dieses Urteil eine wichtige Stärkung Ihrer Rechte. Akzeptieren Sie Kürzungen der Mietwagenrechnung nicht vorschnell. Dokumentieren Sie, warum Sie einen teureren Tarif wählen mussten – etwa durch einen Vermerk über die fehlende Kreditkarte auf dem Mietvertrag. So können Sie gegenüber der Versicherung argumentieren, dass die entstandenen Kosten in Ihrer individuellen Lage notwendig und zweckmäßig waren und somit vollständig erstattet werden müssen.

Die Entscheidung im Volltext: Landgericht Wuppertal Urteil vom 26.11.2020 - 9 S 95/20 - Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Schwacke/Fraunhofer, Zusatzpositionen und unfallbedingter Aufschlag

Häufige Fragen

Zahlt die Versicherung immer den teureren Unfallersatztarif?

Nicht automatisch. Sie müssen aber darlegen, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen Umstände, wie einer fehlenden Kreditkarte, keinen günstigeren Normaltarif anmieten konnten.

Werden Kosten für ein Navi oder einen Zusatzfahrer erstattet?

Ja, wenn diese Kosten im Einzelfall notwendig und zweckmäßig waren, zum Beispiel bei einer Fahrt in einer fremden Stadt oder wenn eine weitere Person fahren musste.

Die Versicherung hat meine Mietwagenrechnung gekürzt. Was kann ich tun?

Widersprechen Sie der Kürzung schriftlich und begründen Sie, warum die höheren Kosten unvermeidbar waren. Das Urteil des LG Wuppertal stärkt Ihre Position.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 08.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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