Das Verkehrslexikon


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Neue EU-Richtlinie: Härtere Strafen für Auslands-Knöllchen




Die EU plant, die Verfolgung von Verkehrsdelikten grenzüberschreitend zu verschärfen. In diesem Video erfahren Sie, was sich bei Bußgeldern aus dem Ausland bald ändern könnte.

Ein Strafzettel aus dem Urlaub – müssen Sie das Bußgeld aus dem Ausland wirklich bezahlen? Aktuelle Berichte über eine neue EU-Richtlinie sorgen für Verunsicherung, denn die EU plant eine deutliche Verschärfung. Künftig könnten auch kleinere Delikte wie Falschparken oder Handynutzung am Steuer, die im EU-Ausland begangen werden, konsequent in Deutschland vollstreckt werden. Bisher blieben solche Verstöße oft folgenlos, weil die Hürden für die Vollstreckung zu hoch waren.

Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG), das seit 2010 einen EU-Rahmenbeschluss umsetzt. Es ermöglicht die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland. Eine entscheidende Voraussetzung ist dabei die Bagatellgrenze: Die Geldsanktion muss inklusive Verwaltungsgebühren mindestens 70 Euro betragen. Da die Bußgelder in vielen EU-Ländern höher sind als hierzulande, ist diese Schwelle oft schnell erreicht, etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in den Niederlanden.

Die geplante neue EU-Richtlinie soll die Regeln erweitern und die Verfolgung effizienter machen. Für Autofahrer bedeutet das: Künftig bleibt womöglich kein Verstoß mehr folgenlos, da die 70-Euro-Grenze fallen oder gelockert werden könnte. Wenn Sie Post von einer ausländischen Behörde erhalten, sollten Sie diese daher nicht ignorieren. Prüfen Sie den Bescheid genau und holen Sie bei Zweifeln rechtlichen Rat ein, um hohe Folgekosten zu vermeiden.

Die Entscheidung im Volltext: Neue EU-Richtlinie: Bußgelder aus Ausland für 10 Delikte

Häufige Fragen

Werden Bußgelder aus dem EU-Ausland in Deutschland vollstreckt?

Ja, seit 2010 können Bußgelder aus EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden, wenn die Strafe inklusive Gebühren mindestens 70 Euro beträgt.

Was ändert sich durch die neue EU-Richtlinie?

Die neue Richtlinie plant, die Verfolgung zu verschärfen. Dadurch könnten künftig auch kleinere Verstöße wie Falschparken unter der 70-Euro-Grenze grenzüberschreitend geahndet werden.

Sollte ich einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland ignorieren?

Nein, auf keinen Fall. Das kann zu einem Vollstreckungsverfahren in Deutschland und erheblichen Mehrkosten führen. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 30.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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