Moderne Fahrerassistenzsysteme wie der Notbremsassistent sollen für mehr Sicherheit sorgen und Unfälle verhindern. Doch was passiert, wenn die Technik versagt? Eine aktuelle ADAC-Studie zeigt ein alarmierendes Szenario: Die Systeme haben Schwierigkeiten, Kinder mit reflektierender Kleidung zu erkennen. Dies schafft eine trügerische Sicherheit und wirft für Autofahrer die drängende Frage auf: Wer haftet, wenn man sich auf den Assistenten verlässt und es zu einem Unfall kommt?
Im deutschen Verkehrsrecht gilt ein klarer Grundsatz: Der Fahrer muss sein Fahrzeug jederzeit beherrschen. Assistenzsysteme sind lediglich unterstützende Werkzeuge und entbinden nicht von der ständigen Sorgfalts- und Reaktionspflicht. Selbst bei einem technischen Versagen bleiben Sie als Fahrer in der Verantwortung. Dies wurde auch in einem Urteil des OLG Frankfurt am Main (09.03.2021, Az. 23 U 120/20) zu einem fehlerhaften Kollisionswarner bestätigt. Die Haftung des Fahrzeughalters ergibt sich zudem aus der Betriebsgefahr, die von jedem Pkw ausgeht.
Für Sie als Fahrer bedeutet das: Sie können sich nach einem Unfall nicht allein auf das Versagen der Technik berufen. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wird den Schaden des Opfers zwar regulieren, Sie haften jedoch als Unfallverursacher. Theoretisch sind zwar Ansprüche wegen Produkthaftung gegen den Autohersteller denkbar, diese sind in der Praxis aber sehr schwer nachzuweisen. Verlassen Sie sich daher niemals blind auf die Technik, sondern fahren Sie immer aufmerksam und bremsbereit.
Die Entscheidung im Volltext: ADAC-Studie: Notbremsassistent versagt – wer haftet?
Nein, auf keinen Fall. Assistenzsysteme sind nur Hilfsmittel. Sie als Fahrer müssen Ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen und bleiben voll verantwortlich.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des Unfallgegners. Sie als Fahrer und Halter haften aber grundsätzlich für den Unfall.
Ansprüche aus Produkthaftung gegen den Hersteller sind theoretisch möglich, aber schwer durchzusetzen. Ihre eigene Haftung gegenüber dem Unfallopfer bleibt davon unberührt.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 30.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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