Das Verkehrslexikon


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Notbremsassistent versagt vor Kind: Wer haftet für den Unfall?




Ein aktueller ADAC-Test zeigt, dass sich Fahrer nicht auf Notbremsassistenten verlassen können. Wir erklären, warum Sie bei einem Unfall mit einem Kind trotzdem voll haften.

Moderne Autos bieten viele Assistenzsysteme, auf die sich Fahrer oft verlassen. Doch diese Sicherheit kann trügerisch sein, wie ein ADAC-Test zu Notbremsassistenten zeigt: Fünf von sechs Systemen versagten vor einem Kinder-Dummy. Das wirft eine entscheidende Frage auf: Wer haftet, wenn die Technik im Ernstfall nicht funktioniert und ein Kind bei einem Unfall verletzt wird? Viele Autofahrer gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie bei einem technischen Versagen nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Doch die rechtliche Realität sieht anders aus und birgt für den Fahrer ein erhebliches Risiko.

Rechtlich bleibt die Verantwortung immer beim Menschen hinter dem Steuer. Ein Notbremsassistent ist nur ein Hilfsmittel und entbindet den Fahrer nicht von seiner Pflicht zur ständigen Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft. Gegenüber Kindern gilt sogar eine besonders hohe Sorgfaltspflicht (§ 3 Abs. 2a StVO). Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit anpassen und jederzeit bremsbereit sein, um eine Gefährdung von Kindern auszuschließen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies in einem Urteil (Az. I-1 U 160/15) bekräftigt: Der allgemeine Vertrauensgrundsatz, dass andere Verkehrsteilnehmer sich korrekt verhalten, gilt bei Kindern nicht. Sie müssen immer mit unvorhersehbarem Verhalten rechnen.

Für Sie als Fahrer bedeutet das: Sie können sich bei einem Unfall nicht auf das Versagen der Technik berufen. Sie haften für den entstandenen Schaden. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wird den Schaden des verletzten Kindes zwar regulieren, doch die rechtlichen und persönlichen Folgen eines solchen Unfalls tragen Sie. Verlassen Sie sich daher niemals blind auf Assistenzsysteme, insbesondere nicht in der Nähe von Schulen, Spielplätzen oder in Wohngebieten. Ihre volle Aufmerksamkeit ist der beste und rechtlich einzig anerkannte Schutz.

Die Entscheidung im Volltext: ADAC-Test: Notbremsassistent versagt bei Kindern – Ihre Haftung

Häufige Fragen

Hafte ich, wenn mein Notbremsassistent versagt und ein Kind anfährt?

Ja, als Fahrer bleiben Sie rechtlich immer voll verantwortlich. Ein Assistenzsystem ist nur eine Unterstützung und entbindet Sie nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht.

Zahlt meine Versicherung den Schaden des Kindes?

Ja, Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dem verletzten Kind den Schaden. Das Versagen der Technik ändert nichts am Versicherungsschutz für den Geschädigten.

Kann ich den Autohersteller für das Versagen des Assistenten haftbar machen?

Eine Produkthaftung des Herstellers ist theoretisch denkbar, aber in der Praxis schwer durchzusetzen. In erster Linie haften Sie als Fahrer für den Betrieb Ihres Fahrzeugs.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 07.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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