Das Verkehrslexikon


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Nürnberg: Führerscheine nach 100 km/h-Fahrt sofort weg!




Wer innerorts extrem zu schnell fährt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Wir erklären, warum die Polizei den Führerschein sofort einziehen darf und wann aus Rasen eine Straftat wird.

Wer im Stadtverkehr extrem aufs Gas drückt, riskiert weit mehr als nur ein hohes Bußgeld. Besonders schockierend ist es, wenn die Polizei den Führerschein direkt an Ort und Stelle einkassiert. Für Betroffene stellt sich dann sofort die bange Frage: Handelt es sich nur um eine schwere Ordnungswidrigkeit oder droht jetzt sogar ein Strafverfahren mit noch härteren Konsequenzen?

Genau das ist Rasern in Nürnberg passiert, die eine Zivilstreife mit über 100 km/h innerorts stoppte. Die Beamten zogen die Führerscheine sofort ein. Dieser Schritt zeigt, dass die Behörden nicht von einer einfachen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen. Im Raum steht der Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d Strafgesetzbuch. Dieser Paragraph bestraft nicht nur Duelle, sondern auch sogenannte „Alleinraser“, die rücksichtslos auf Höchstgeschwindigkeit aus sind.

Das hat gravierende Folgen: Statt eines Bußgeldverfahrens wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wird der Fahrer verurteilt, droht eine Geldstrafe, die sich am Einkommen bemisst, oder sogar eine Freiheitsstrafe. Viel schlimmer als ein zeitlich begrenztes Fahrverbot ist die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis. Das bedeutet, der Führerschein ist komplett weg und kann erst nach Ablauf einer langen Sperrfrist neu beantragt werden, oft nur nach einer MPU.

Die Entscheidung im Volltext: Nürnberg: Raser mit 100 km/h gestoppt – Führerscheine weg!

Häufige Fragen

Ist zu schnelles Fahren immer eine Straftat?

Nein, meist ist es nur eine Ordnungswidrigkeit. Zur Straftat wird es, wenn man grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Ein Fahrverbot ist temporär (1-3 Monate), danach bekommen Sie den Führerschein zurück. Beim Entzug wird die Fahrerlaubnis ungültig und muss nach einer Sperrfrist komplett neu beantragt werden.

Zahlt meine Versicherung, wenn ich bei so einer Fahrt einen Unfall baue?

Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten immer den Schaden. Stellt sich die Fahrt aber als Straftat heraus, kann die Versicherung Sie in Regress nehmen und Geld zurückfordern.

Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 06.11.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.




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