Nürnberg: Mit 100 km/h durch die Stadt – Zivilstreife kassiert Führerscheine sofort ein
Aktueller Anlass (06.11.2026): Eine Zivilstreife hat in Nürnberg Raser gestoppt, die mit über 100 km/h durch die Stadt fuhren, und deren Führerscheine sofort einkassiert.
Eine Zivilstreife hat in Nürnberg Raser gestoppt, die mit über 100 km/h durch die Innenstadt fuhren. Der Vorfall wirft zahlreiche verkehrsrechtliche Fragen auf. Die Beamten stellten die Führerscheine der Fahrer umgehend sicher, was auf den Verdacht einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung hindeutet.
Für die Betroffenen geht es nun nicht mehr nur um ein Bußgeld. Im Raum stehen ein Strafverfahren, der langfristige Verlust der Fahrerlaubnis und empfindliche Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Wir ordnen den Fall auf Basis der aktuellen Rechtslage ein und erklären, welche Konsequenzen drohen und wie sich Betroffene verhalten sollten.
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Wie aus ersten Meldungen hervorgeht, hat eine Zivilstreife der Polizei in Nürnberg mehrere Autofahrer gestoppt, die mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h im Stadtgebiet unterwegs waren. Üblicherweise gilt innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die massive Überschreitung veranlasste die Beamten zum sofortigen Handeln.
Die Polizisten stellten die Führerscheine der beteiligten Fahrer direkt vor Ort sicher. Dieser Schritt, eine sogenannte vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, deutet darauf hin, dass die Behörden von einer Straftat und nicht nur von einer Ordnungswidrigkeit ausgehen. Die genauen Umstände, wie der genaue Ort und der Zeitpunkt des Vorfalls, sind Teil der laufenden Ermittlungen.
Was gilt rechtlich: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist zunächst eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bußgeldkatalog geahndet wird. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h innerorts handelt es sich um einen sogenannten Regelverstoß, der standardmäßig mit einem Fahrverbot belegt ist. Die Fahrer hätten also in jedem Fall mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem mehrmonatigen Fahrverbot zu rechnen.
Die sofortige Sicherstellung der Führerscheine legt jedoch den Verdacht nahe, dass die Ermittler den Vorfall als Straftat werten. In Betracht kommt hier insbesondere der Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d Strafgesetzbuch (StGB). Dieser Paragraph erfasst nicht nur Rennen zwischen mehreren Teilnehmern, sondern auch das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (sogenanntes „Alleinrennen“). Die Konsequenzen eines Strafverfahrens sind ungleich härter als die eines Bußgeldverfahrens.
Was droht den Rasern in Nürnberg?
Sollte das Gericht den Vorfall als Straftat einstufen, droht den Fahrern eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Anders als im Bußgeldverfahren wird die Geldstrafe in Tagessätzen bemessen, die sich am Nettoeinkommen des Verurteilten orientieren. Die Anzahl der Tagessätze spiegelt die Schwere der Schuld wider.
Zudem steht nicht nur ein temporäres Fahrverbot nach § 44 StGB im Raum, sondern die dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB. Dabei wird eine Sperrfrist für die Neuerteilung festgelegt. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung sich grundsätzlich ausschließen (BGH, 07.08.2018). Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist die schärfere Maßnahme, da der Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist komplett neu beantragt werden muss, oft verbunden mit der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Die Frage des Vorsatzes bei extremen Geschwindigkeiten
Bei derart extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen prüfen die Gerichte, ob der Fahrer nur fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Vorsatz führt zu einer deutlich höheren Strafe. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein geübter Kraftfahrer eine so erhebliche Überschreitung auch ohne ständigen Blick auf den Tacho bemerken muss. Motorgeräusche, Vibrationen und die schnell vorbeiziehende Umgebung sind starke Indizien.
Das OLG Brandenburg entschied beispielsweise bei einer Überschreitung von 57 km/h, dass von einem zumindest bedingt vorsätzlichen Handeln auszugehen ist (Urteil vom 07.02.2025). Der Fahrer nimmt dabei billigend in Kauf, die zulässige Geschwindigkeit massiv zu überschreiten. Angesichts der in Nürnberg gefahrenen Geschwindigkeit von über 100 km/h ist die Annahme von Vorsatz sehr wahrscheinlich.
Was tun als Betroffener?
Wenn Ihnen ein derartiger Verstoß vorgeworfen wird und die Polizei Ihren Führerschein sicherstellt, ist das oberste Gebot: Machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie haben das Recht zu schweigen. Jede unüberlegte Äußerung kann später im Verfahren gegen Sie verwendet werden.
Kontaktieren Sie umgehend einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage zu prüfen (z. B. Messprotokoll, Zeugenaussagen). Auf dieser Grundlage kann eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Ziele können sein, den Vorwurf der Straftat zu entkräften, die Annahme von Vorsatz zu widerlegen oder die drohenden Rechtsfolgen, insbesondere den Entzug der Fahrerlaubnis, abzumildern oder abzuwenden.
Praxistipp: Bei einer Anhörung durch die Polizei nach einem schweren Verkehrsverstoß gilt: Schweigen Sie zur Sache und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Häufige Fragen
Was droht den Rasern in Nürnberg konkret?
Den Fahrern droht ein Strafverfahren, wahrscheinlich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Im Falle einer Verurteilung kann dies eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer langen Sperrfrist für die Neuerteilung und die Anordnung einer MPU zur Folge haben.
Warum wurde den Rasern in Nürnberg der Führerschein sofort abgenommen?
Die sofortige Sicherstellung oder vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden bei dringendem Tatverdacht einer Verkehrsstraftat, die wahrscheinlich zur endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis führen wird. Sie dient der Gefahrenabwehr, um weitere Fahrten zu unterbinden.
Kann man bei über 100 km/h in der Stadt noch von Fahrlässigkeit ausgehen?
Das ist sehr unwahrscheinlich. Gerichte neigen bei derart massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen dazu, von bedingtem Vorsatz auszugehen. Die Argumentation lautet, dass ein Fahrer eine so hohe Geschwindigkeit zwangsläufig bemerken muss und die Überschreitung damit billigend in Kauf nimmt, wie ein Urteil des OLG Brandenburg zeigt.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot ist eine temporäre Maßnahme für ein bis drei Monate. Nach Ablauf der Frist erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis hingegen ist endgültig. Sie verlieren die Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen. Nach Ablauf einer vom Gericht verhängten Sperrfrist müssen Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen, was oft an Bedingungen wie eine bestandene MPU geknüpft ist.
Bekomme ich meinen Führerschein nach einem Fahrverbot automatisch zurück?
Ja. Bei einem Fahrverbot, das als Nebenstrafe (§ 44 StGB) oder als Folge einer Ordnungswidrigkeit (§ 25 StVG) verhängt wird, geben Sie Ihren Führerschein für die Dauer des Verbots in amtliche Verwahrung. Nach Ablauf der Frist wird er Ihnen ohne weitere Prüfungen zurückgegeben oder zugesandt.
Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unfall durch Rasen?
Ja, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers reguliert immer den Schaden des Unfallopfers. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, um den Geschädigtenschutz zu gewährleisten. Die Versicherung kann den Fahrer jedoch in Regress nehmen, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Bei grob fahrlässigen Fahrfehlern, wozu auch extremes Rasen zählt, ist ein Regress in der Haftpflichtversicherung hingegen gesetzlich ausgeschlossen.