Viele Autofahrer kennen das Problem: Das neu gekaufte Auto verbraucht im Alltag deutlich mehr Kraftstoff, als es der glänzende Prospekt des Herstellers versprochen hat. Die Enttäuschung ist groß und schnell kommt die Frage auf, ob das Fahrzeug einen Mangel hat und man Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann. Schließlich hat man sich unter anderem wegen der versprochenen Sparsamkeit für genau dieses Modell entschieden. Der Ärger über die häufigeren Tankstopps und die höheren Kosten ist verständlich.
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat in einem solchen Fall Klarheit geschaffen (Urteil vom 27.02.2023, Az. 12 U 137/22). Die Richter entschieden, dass ein im realen Fahrbetrieb höherer Kraftstoffverbrauch im Vergleich zu den offiziellen Herstellerangaben keinen Sachmangel darstellt. Begründet wird dies damit, dass die Prospektwerte auf standardisierten Testverfahren wie NEFZ oder WLTP basieren. Diese Labortests dienen der Vergleichbarkeit der Fahrzeuge, können aber die unzähligen individuellen Faktoren des Alltagsverkehrs – wie den persönlichen Fahrstil, die Beladung, das Wetter oder die Verkehrslage – nicht abbilden.
Für Autofahrer bedeutet dieses Urteil, dass die Verbrauchsangaben im Prospekt lediglich als Orientierungswerte und nicht als verbindlich zugesicherte Eigenschaft zu verstehen sind. Sie können Ihr Fahrzeug daher in der Regel nicht zurückgeben oder eine Preisminderung verlangen, nur weil es im Alltag mehr verbraucht. Eine Ausnahme könnte nur dann bestehen, wenn eine bestimmte Verbrauchsobergrenze explizit im Kaufvertrag garantiert wurde oder die Abweichung vom Normwert außergewöhnlich extrem ausfällt. Ohne eine solche vertragliche Zusicherung trägt der Käufer das Risiko des individuellen Mehrverbrauchs.
Die Entscheidung im Volltext: OLG Dresden Urteil vom 27.02.2023 - 12 U 137/22 - Zum Fahrzeugkauf: Keine Mangelhaftigkeit wegen Verbrauchsangaben (NEFZ/WLTP) und geschlussfolgerter Steuerlast
Nein, in der Regel nicht. Laut Gerichten sind die Herstellerangaben (NEFZ/WLTP) Laborwerte und keine zugesicherte Eigenschaft für den Alltagsgebrauch.
Nur wegen einer Abweichung von den Prospektangaben ist das meist nicht möglich. Ein Rückgaberecht bestünde nur bei einem erheblichen Mangel, was ein Mehrverbrauch allein normalerweise nicht ist.
Das sind standardisierte Testzyklen, um den Verbrauch und die Emissionen von Fahrzeugen unter Laborbedingungen zu messen. Sie dienen der Vergleichbarkeit, spiegeln aber nicht den individuellen Realverbrauch wider.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 23.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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