Sie kommen zu Ihrem Auto und entdecken einen Schaden oder nach einem unübersichtlichen Unfall bestreitet der Gegner plötzlich seine Schuld. Sie fordern Schadenersatz von der gegnerischen Versicherung, doch diese weigert sich zu zahlen. Der Grund: Es sei nicht eindeutig bewiesen, dass der Unfall sich so ereignet hat, wie Sie es schildern. Viele verlassen sich dann auf die polizeiliche Unfallaufnahme oder ein Gutachten. Doch reicht das wirklich aus, um vor Gericht sein Recht zu bekommen?
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Urteil klargestellt, dass der Geschädigte den Unfallhergang vollständig beweisen muss (Urteil vom 29.04.2025, Az. 3 U 91/24). Haben die Richter Zweifel, ob sich alles wirklich so zugetragen hat, geht das zulasten des Klägers. Es reicht nicht aus, wenn die Schäden an den Fahrzeugen theoretisch zueinander passen. Auch ein Polizeibericht ist kein Allheilmittel: Er beweist nur die Tatsachen, die die Beamten selbst festgestellt haben, nicht aber zwingend den gesamten Ablauf. Selbst ein Sachverständigengutachten kann die Zweifel nicht ausräumen, wenn die Unfalldokumentation lückenhaft ist.
Für Unfallgeschädigte bedeutet das: Sichern Sie sofort so viele Beweise wie möglich! Machen Sie direkt am Unfallort Fotos aus verschiedenen Perspektiven, die die Endstellung der Fahrzeuge, Schäden und die Umgebung zeigen. Notieren Sie sich Namen und Adressen von Zeugen und bitten Sie diese um eine kurze Schilderung des Geschehens. Eine genaue Dokumentation ist entscheidend, denn ohne einen lückenlosen Beweis für den Unfallhergang riskieren Sie, Ihren Schadenersatzanspruch zu verlieren und die Reparaturkosten selbst tragen zu müssen.
Die Entscheidung im Volltext: OLG Köln Urteil vom 29.04.2025 - 3 U 91/24 - Anforderungen an den Beweis des Unfallhergangs bei fehlender eigener Wahrnehmung und unzureichenden Indizien
Nein, nicht immer. Ein Polizeibericht beweist laut OLG Köln nur die von den Beamten festgestellten Tatsachen, aber nicht zwangsläufig den kompletten Unfallablauf.
Wenn Sie den Unfallhergang vor Gericht nicht lückenlos nachweisen können, wird Ihre Klage auf Schadenersatz abgewiesen. Sie müssen Ihren Schaden dann selbst bezahlen.
Dass die Schäden zueinander passen, ist ein wichtiges Indiz, reicht aber allein nicht aus. Das Gericht muss zweifelsfrei davon überzeugt sein, dass sich der Unfall genau so ereignet hat.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 26.09.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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