Sie sind innerorts geblitzt worden und waren deutlich schneller als erlaubt? Dann steht oft die Frage im Raum, ob es sich nur um eine Unachtsamkeit (Fahrlässigkeit) oder um eine bewusste Regelmissachtung (Vorsatz) handelte. Dieser Unterschied ist entscheidend, denn er hat direkte Auswirkungen auf die Höhe des Bußgeldes und die Anzahl der Punkte in Flensburg. Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass ein Gericht bei einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung von Vorsatz ausgehen kann, auch wenn sie das nicht beabsichtigt haben.
Das Amtsgericht Straubing hat in seinem Urteil vom 16.08.2021 (Az. 9 OWi 705 Js 16602/21) genau hierzu eine klare Linie gezogen. Die Richter entschieden, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von circa 60 Prozent innerhalb einer geschlossenen Ortschaft von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden kann. Das Gericht sieht darin ein starkes Indiz dafür, dass der Fahrer die hohe Geschwindigkeit zumindest billigend in Kauf genommen hat. Es wird also angenommen, dass einem Fahrer ein so hohes Tempo nicht unbemerkt bleiben kann.
Für Sie als Autofahrer bedeutet das konkret: Fahren Sie beispielsweise in einer 50er-Zone 80 km/h oder schneller, kann die Bußgeldstelle Vorsatz annehmen. Die Folge ist in der Regel eine Verdopplung des Bußgeldes aus dem Bußgeldkatalog. Der Vorwurf des Vorsatzes ist zwar eine Annahme, die im Einzelfall widerlegt werden kann, die Hürden dafür sind aber hoch. Diese Entscheidung zeigt, dass die Justiz extreme Raserei innerorts nicht als Kavaliersdelikt, sondern als bewusste Gefährdung einstuft und entsprechend härter bestraft.
Die Entscheidung im Volltext: Amtsgericht Straubing Urteil vom 16.08.2021 - 9 OWi 705 Js 16602/21 - Zur Annahme von Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage
Fahrlässigkeit bedeutet, die Sorgfalt außer Acht zu lassen. Vorsatz ist das bewusste Inkaufnehmen einer Regelübertretung, was zu deutlich härteren Strafen wie einer Verdopplung des Bußgeldes führen kann.
Das Amtsgericht Straubing nannte eine Überschreitung von ca. 60 % innerorts als starkes Indiz. Bei erlaubten 50 km/h wären das also Geschwindigkeiten ab etwa 80 km/h.
Ja, die Annahme von Vorsatz ist eine Vermutung des Gerichts. Man kann versuchen, diese zu widerlegen, indem man besondere Umstände darlegt, warum man die Geschwindigkeit nicht bemerkt hat.
Kurzvideo „Tipp des Tages“ vom 11.10.2026. Sprecherstimme und Hintergrundbild sind KI-generiert; der Inhalt wurde redaktionell anhand der verlinkten Entscheidung geprüft. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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